Wartburgkreis übernimmt volle Kontrolle über Eisenacher Krankenhaus bis 2026
Winfried JunkWartburgkreis übernimmt volle Kontrolle über Eisenacher Krankenhaus bis 2026
Der Kreistag des Wartburgkreises hat einen neuen strategischen Plan für seine Krankenhäuser verabschiedet. Am Dienstag stimmten die Mitglieder einstimmig für den „Strategischen Plan für die Krankenhäuser in der Wartburgregion“, der die Gesundheitsversorgung in der Region neu ausrichten soll.
Bis zum 1. Juli 2026 übernimmt der Wartburgkreis die volle Kontrolle über das St.-Georg-Krankenhaus in Eisenach. Der Landkreis erwirbt dabei die bisher von kirchlichen Trägern gehaltenen Anteile und führt das Krankenhaus in kommunale Trägerschaft. Künftig wird der Wartburgkreis sowohl das St.-Georg-Krankenhaus in Eisenach als auch das Krankenhaus Bad Salzungen betreiben – eine Voraussetzung für eine einheitliche Steuerung der medizinischen Versorgung.
Die Region ist in einen nördlichen und einen südlichen Versorgungsbereich unterteilt: Das St.-Georg-Krankenhaus Eisenach ist für den Norden zuständig, das Krankenhaus Bad Salzungen für den Süden. Beide Standorte behalten ihre zentralen Notaufnahmen und bleiben als erweiterte Notfallversorgungszentren erhalten, mit einem besonderen Fokus auf die vernetzte Notfallmedizin.
Die Krankenhäuser werden künftig abgestimmte Schwerpunkte entwickeln. Zertifizierte Zentren und zentrale Leistungsbereiche sollen erhalten, ausgebaut und besser vernetzt werden. Auch die ambulante Versorgung, einschließlich der Medizinischen Versorgungszentren, wird gestärkt und enger mit der stationären Behandlung verzahnt.
Der Kreistag wählte zudem neue Mitglieder in die Aufsichtsräte der St.-Georg-Krankenhaus Eisenach gGmbH und der kommunalen Beteiligungsgesellschaft GFG. Ein zentrales Anliegen ist die Gewinnung und Bindung von Fachpersonal, um die langfristige Stabilität der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum zu sichern.
Ziel des Plans ist es, medizinische Ressourcen zu bündeln und die Eigenständigkeit beider Krankenhausstandorte zu bewahren. Stationäre und ambulante Versorgung sollen strukturiert und aufeinander abgestimmt weiterentwickelt werden. Die Änderungen treten schrittweise in Kraft, sobald der Landkreis die volle operative Verantwortung übernimmt.
