Volkswagen gewinnt Rechtsstreit um gestrichene Boni und Lohnerhöhungen
Winfried JunkVolkswagen gewinnt Rechtsstreit um gestrichene Boni und Lohnerhöhungen
Eine Gruppe nicht gewerkschaftlich organisierter Volkswagen-Mitarbeiter hat ihren Rechtsstreit um ausstehende Leistungen verloren. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen wies ihre Klagen auf einen zugesagten Inflationsausgleichsbonus und eine Lohnerhöhung ab. Die Entscheidung folgt auf die Ankündigung des Autokonzerns Anfang dieses Jahres, die Kosten zu senken. Im Februar 2024 hatte die Volkswagen AG erklärt, bestimmte finanzielle Leistungen nicht mehr zu zahlen. Das Unternehmen begründete dies mit der Notwendigkeit von Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung. Dazu gehörte die Streichung eines 1.000-Euro-Inflationsausgleichsbonus sowie einer ab Mai 2024 fälligen Lohnerhöhung von 3,3 Prozent. Mitarbeiter, die keiner Gewerkschaft angehören, hatten gegen diese Entscheidung geklagt. Sie argumentierten, Volkswagen habe sich zuvor vertraglich zu den Zahlungen verpflichtet. Das Gericht wies die Klagen jedoch ab und gab damit der Position des Unternehmens statt. Mit dem Urteil erhalten die betroffenen Beschäftigten weder den Bonus noch die Gehaltserhöhung. Die Sparpläne von Volkswagen bleiben bestehen, und die richterliche Entscheidung bestätigt das Recht des Konzerns, die Leistungen zu streichen. Bisher sind keine weiteren rechtlichen Schritte seitens der Mitarbeiter bekannt gegeben worden.
