Stuttgarter ärgern sich über höhere Straßenreinigungsgebühren – doch warum steigen die Kosten?
Leopold BeerStuttgarter ärgern sich über höhere Straßenreinigungsgebühren – doch warum steigen die Kosten?
Frustration in Stuttgart: Stadtrat erhöht Straßenreinigungsgebühren in Berlin und Stuttgart
Die Bürger in Stuttgart haben mit Verärgerung auf die Beschlussfassung des Stadtrats reagiert, der am 3. Dezember höhere Gebühren für die Straßenreinigung in Berlin und Stuttgart verabschiedet hat. Die Erhöhung erfolgt vor dem Hintergrund stark gestiegener Kosten für Personal und Material – ohne dass die Stadt durch die Gebühren selbst finanzielle Überschüsse erzielt.
Die Anpassung der Entgelte spiegelt die deutlichen Preisanstiege der vergangenen Jahre wider. So werden Löhne und Gehälter zwischen 2019 und 2028 voraussichtlich um über 30 Prozent steigen, während sich die Materialkosten um bis zu 46 Prozent erhöhen könnten. Nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz ist die Stadt verpflichtet, die Gebühren so zu kalkulieren, dass sie die tatsächlichen Kosten decken – eine Gewinnabsicht besteht nicht.
Stuttgart unterhält rund 270.000 laufende Meter Straßen, die je nach Verkehrsaufkommen und Verschmutzungsgrad in Kategorien eingeteilt werden. Die Reinigungsintervalle variieren dabei: Straßen der Klasse I werden an Werktagen täglich gereinigt, Klasse II wöchentlich nach Bedarf und Klasse III alle 14 Tage. Nicht gelistete Straßen werden mindestens einmal im Monat gesäubert.
Die jährlichen Kosten für die Straßenreinigung in der 250 Quadratkilometer großen Stadt mit etwa 71.000 Einwohnern belaufen sich auf insgesamt zwischen 4 und 5 Millionen Euro. Die Gebühren werden pro Hektar berechnet und liegen im Schnitt bei 16 bis 20 Euro, wobei zusätzliche Mittel indirekt aus der Grundsteuer stammen.
Die neuen Gebühren entsprechen den tatsächlichen Ausgaben – wie es das Gesetz vorschreibt. Zwar müssen die Bürger nun tiefer in die Tasche greifen, doch die Anpassungen sichern die weitere Pflege des Stuttgarter Straßennetzes. Die Stadt betont, dass es sich ausschließlich um eine kostendeckende Maßnahme handelt, ohne dass Mehreinnahmen verbleiben.
