16 December 2025, 08:17

Skiausflug als Dienstreise? Niedersächsisches Gericht entscheidet klar

Kinder beim Skifahren im Vordergrund eines Spielplatzes mit drei Kindern und zwei Stühlen in der Mitte und Gebäuden, Bäumen, Bänken, Pfosten und einem Basketballfeld im Hintergrund.

Urteil aus Niedersachsen: Skifahrt ist kein Geschäftsreise - Kein Arbeitsunfall - Skiausflug als Dienstreise? Niedersächsisches Gericht entscheidet klar

Urteil aus Niedersachsen: Skiausflug ist keine Dienstreise – kein Arbeitsunfall

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Ein Geschäftsführer brach sich 2023 während eines Skiausflugs in Österreich das Bein. Der Unfall führte zu einem Rechtsstreit darüber, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Das Sozialgericht Niedersachsen hat nun in dem Fall entschieden.

Die Reise dauerte Anfang 2023 vier Tage und wurde von einem externen Unternehmen organisiert. Dabei nahm nur ein Mitarbeiter aus der Firma des Direktors teil. In der Einladung wurde deutlich gemacht, dass es sich um eine Freizeitveranstaltung und nicht um eine berufliche Tätigkeit handelte.

Das Urteil bestätigt, dass der Skiausflug keine dienstliche Tätigkeit war. Folglich erhält der Geschäftsführer keine Entschädigung für die Verletzung. Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle, in denen es um dienstliche Reisen und private Unfälle geht.