03 January 2026, 10:23

Räumungsdrohung trotz Schimmel und kaputter Heizung: Eine Mutter kämpft um ihr Zuhause

Eine Frau geht durch einen Korridor mit einer Metalltür in einem Gebäude.

Kündigung nach Beschwerde - Mieter will kämpfen - Räumungsdrohung trotz Schimmel und kaputter Heizung: Eine Mutter kämpft um ihr Zuhause

Eine 36-jährige Mutter von vier Kindern in Göttingen droht die sofortige Räumung ihrer Hochhauswohnung – trotz laufender Rechtsstreitigkeiten wegen unzumutbarer Wohnverhältnisse. Die Mieterin, die in einer Zweizimmerwohnung in der Groner Landstraße 9 lebt, hat gegen die Hausverwaltung geklagt und wirft dieser schwere Vernachlässigung sowie Sicherheitsmängel in dem 432 Familien zählenden Komplex vor.

In ihrer Wohnung häufen sich seit Langem die Probleme: Schimmelbefall, defekte Toilettenspülungen, ein kaputter Aufzug und Schädlingsplagen. Seit März ist zudem die Heizung ausgefallen. Verärgert über die ausbleibenden Reparaturen fordert die Mieterin eine amtliche Feststellung der Unbewohnbarkeit, die vollständige Wiederherstellung der Heizung, eine Mietminderung von 100 Prozent sowie eine Notunterkunft.

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Ihr Anwalt bezeichnet die Räumungsklage als „offensichtlich rechtswidrig“ und „absurde Farce“ – mit Verweis auf das deutsche Mietrecht. Demnach zählen zwei Kinder bei der Berechnung des Platzbedarfs als eine erwachsene Person, sodass ihre Zweizimmerwohnung rechtlich ausreichend für ihre fünfköpfige Familie sein müsste. Die Hausverwaltung hingegen argumentiert, die Wohnung sei zu klein, und wirft der Mieterin zudem ausstehende Nebenkostenzahlungen vor. Die Stadt Göttingen hat zwar die Klage der Mieterin zur Kenntnis genommen, verweist jedoch auf ein laufendes verwaltungsgerichtliches Verfahren zur Notunterbringung. Sollte keine Lösung gefunden werden, könnte die Familie vorläufig in einer Obdachlosenunterkunft landen. Der Eigentümer des Großteil der Wohnungen im Gebäude bleibt in öffentlichen Registern anonym – eine klare Verantwortungszuweisung fehlt. Die Mieterin hat bereits mehrere Beschwerden gegen die Eigentümergemeinschaft, die Hausverwaltung und sogar die Stadt selbst eingereicht. Ihr Fall wirft grundsätzliche Fragen zu den Lebensbedingungen in dem 432 Familien-Hochhaus auf, wo ähnliche Missstände auch andere Bewohner betreffen könnten.

Die Räumungsdrohung bleibt zwar bestehen, doch ihr Rechtsteam besteht darauf, dass sie gegen mietrechtliche Vorschriften verstößt. Falls das Gericht nicht eingreift, könnte die Familie vorläufig in einer Notunterkunft unterkommen, während die langjährigen Probleme des Gebäudes weiter bestehen. Der Ausgang des Falls könnte präzedenzwirksam sein – und zeigen, wie in Göttingens Mietmarkt mit unzumutbaren Wohnverhältnissen umgegangen wird.