Rasende Autofahrer, betrunkener E-Roller-Fahrer und Lizenzentzug bei Verkehrskontrolle
Heinz-Peter SödingRasende Autofahrer, betrunkener E-Roller-Fahrer und Lizenzentzug bei Verkehrskontrolle
Routine-Kontrolle auf der Grauhof Landwehr fördert zahlreiche Verstöße zutage
Bei einer Verkehrskontrolle auf der Grauhof Landwehr wurden am Mittwoch mehrere Verstöße aufgedeckt. Zwischen 12 und 14 Uhr registrierte die Polizei zehn Geschwindigkeitsüberschreitungen, in der Hälfte der Fälle wurden Bußgelder verhängt. Unterdessen wurde in Goslar ein Mann am frühen Morgen mit einem E-Scooter unter Drogeneinfluss angehalten.
Gegen ein Transportunternehmen wurde ebenfalls vorgegangen, nachdem wiederholte Verstöße gegen Ladungs- und Handelsvorschriften zum Entzug der Betriebsgenehmigung führten.
Die Verkehrskontrolle auf der Grauhof Landwehr ergab, dass mehrere Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten – der höchste gemessene Wert lag bei 70 km/h in einer 50er-Zone. Fünf Fahrer erhielten sofort Bußgelder, gegen die übrigen fünf wurden formelle Verfahren eingeleitet.
In Goslar hielten Beamte gegen 7 Uhr einen 38-jährigen Mann auf einem E-Scooter an. Er stand unter dem Einfluss von Beruhigungsmitteln, die von der Polizei sichergestellt wurden. Es wurde eine Blutprobe entnommen, und seine Fahrt wurde umgehend gestoppt. Gegen ihn wurden Verfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz und dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Zudem verlor das Unternehmen Rhenus Midgard seine Betriebsgenehmigung, nachdem die Bundesnetzagentur 2024 gegen es entschied. Untersuchungen seit März 2023 hatten wiederholte Verstöße aufgedeckt, darunter unsachgemäß gesicherte Ladung, Verstöße gegen Handelsregeln und Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten. Zwei Fahrzeuge des Unternehmens wurden ebenfalls wegen dieser Vergehen stillgelegt.
Die Verkehrskontrollen führten zu Bußgeldern, Lizenzentzug und laufenden juristischen Schritten gegen mehrere Fahrer. Der E-Scooter-Fahrer muss sich nun wegen Drogenkonsums verantworten, während Rhenus Midgard nach dem Verlust der Betriebsgenehmigung nicht mehr tätig sein darf. Die Behörden betonten, dass weitere Kontrollen zur Durchsetzung der Verkehrs- und Handelsvorschriften folgen werden.
