Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen gemeinsame Leitlinien zur Unterhaltsberechnung ein
Heinz-Peter SödingOberlandesgerichte in Niedersachsen führen gemeinsame Leitlinien zur Unterhaltsberechnung ein
Ab dem 1. Januar 2026 gelten in Niedersachsen neue Richtlinien für die Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt. Die sogenannten Niedersächsischen Leitlinien wurden vom Landesministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung herausgegeben und sollen eine einheitliche Praxis in den Familiengerichten des Bundeslandes sicherstellen.
Erarbeitet wurden die Richtlinien von einer Arbeitsgruppe der Oberlandesgerichte in Braunschweig, Celle und Oldenburg. Die Gerichte haben nun gemeinsame Standards für die Unterhaltsberechnung veröffentlicht, die jedoch weiterhin unverbindlich bleiben. Richter werden weiterhin jeden Einzelfall individuell prüfen.
Nach den aktualisierten Vorgaben steigt der gesetzliche Mindestunterhalt für Kinder um bis zu 3,50 Euro pro Kind. Die geschützte Einkommensgrenze für unterhaltspflichtige Eltern bleibt dagegen unverändert. Ein erwerbstätiger Elternteil muss nach Zahlung des Mindestunterhalts mindestens 1.450 Euro monatlich für den eigenen Lebensbedarf behalten können. Die vollständigen Leitlinien sind auf den Websites der Gerichte einsehbar und folgen einer vereinheitlichten und redaktionell überarbeiteten Struktur, um die Rechtsprechung zu erleichtern.
Die Niedersächsischen Leitlinien treten 2026 in Kraft, ersetzen jedoch nicht die richterliche Entscheidungsfreiheit. Die Gerichte müssen weiterhin die individuellen Verhältnisse jeder Familie gesondert bewerten. Die Änderungen spiegeln das Bestreben wider, die Unterhaltsberechnung in Niedersachsen transparenter und einheitlicher zu gestalten.
