04 January 2026, 20:13

Niedersachsens Schulreform 2026: Mehr Mitsprache und flexible Lernmodelle

Eine belebte Straßenszene mit vielen Menschen, darunter Schülerinnen in Uniformen mit Jacken, einige mit einem Schild, andere fahren Fahrräder mit Helmen, sowie Gebäude, Bäume und ein Tor im Hintergrund.

Mehr Selbstbestimmung: Was das neue Schulgesetz bringt - Niedersachsens Schulreform 2026: Mehr Mitsprache und flexible Lernmodelle

Niedersachsen steht vor einer Reform seines Schulgesetzes mit Schwerpunkt auf Schülerbeteiligung und flexiblem Lernen. Bildungsministerin Julia Willie Hamburg hat Änderungen vorgeschlagen, die voraussichtlich ab dem 1. August 2026 in Kraft treten sollen. Der Gesetzentwurf führt neue Regelungen für Klassenstrukturen, Distanzunterricht sowie die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten ein.

Das Niedersächsische Kultusministerium hat die Anhörungen zum Entwurf eingeleitet und Stellungnahmeunterlagen an ausgewählte Organisationen und Fachverbände verschickt. Diese haben bis zum 23. Januar 2026 Zeit, Feedback zu den geplanten Änderungen bei der Klassenbildung und Lehrerzuweisung einzureichen. Die genaue Liste der Empfänger wurde nicht veröffentlicht.

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Eine zentrale Neuerung sieht vor, dass alle Schulen – einschließlich Grund- und Förderschulen – künftig Klassen- und Schülersprecher wählen müssen. Zudem werden regelmäßige Klassenräte verpflichtend eingeführt. Das Gesetz schafft außerdem eine rechtliche Grundlage für Distanzunterricht bei Extremwetter oder anderen Ausnahmebedingungen. Ab dem Schuljahr 2026/27 bieten Grundschulen das Fach "Werte und Normen" als Alternative zum Religionsunterricht an. Ein weiteres neues Modell ist die "Familienklasse", in der alle vier Jahrgangsstufen gemeinsam unterrichtet werden können. Ziel ist eine individuellere Förderung und die Stärkung des Zusammenhalts unter den Schülerinnen und Schülern.

Für ältere Jahrgänge entfallen an Gymnasien in der Oberstufe die festen Fächerkombinationen – stattdessen erhalten die Jugendlichen mehr Wahlfreiheit bei der Kurszusammenstellung. Auch die Sekundarschulen gewinnen mehr Spielraum bei der jahrgangsübergreifenden Gestaltung des Unterrichts. Zudem verankert das Gesetz explizit Schutzmaßnahmen für Kinder mit Legasthenie, Dyskalkulie oder anderen Lernbeeinträchtigungen, darunter Nachteilsausgleiche und besondere Regelungen bei der Notengebung, um Chancengleichheit zu gewährleisten.

Die überarbeitete Fassung des Schulgesetzes wird das niedersächsische Bildungssystem deutlich verändern: Schulen erhalten mehr methodische Freiräume, während Schülerinnen und Schüler stärker mitbestimmen und besser unterstützt werden. Die endgültige Version des Gesetzes wird nach Abschluss der Anhörungsphase Anfang 2026 feststehen.