Niedersachsen verlängert Hilfsleistungsfonds für Menschen mit Behinderungen
Serpil KranzNiedersachsen verlängert Hilfsleistungsfonds für Menschen mit Behinderungen
Niedersachsen verlängert seinen Förderfonds für Menschen mit Behinderungen, die sich ehrenamtlich engagieren. Das Programm läuft nun weitere sechs Jahre – für 2026 sind insgesamt 400.000 Euro vorgesehen. Zudem werden die Zugangsvoraussetzungen für Fördergelder erweitert, sodass mehr Aufgabenbereiche in lokalen Gemeinschaften unterstützt werden.
Ab dem 1. Januar 2026 wird der Fonds umgestaltet und steht dann auch neuen Zielgruppen offen. Künftig können kommunale Behindertenbeauftragte sowie Mitglieder von örtlichen Behindertenbeiräten Fördermittel beantragen. Mit der Ausweitung soll Menschen mit Behinderungen der Einstieg in Verantwortungspositionen in Vereinen, Parteien und Gremien erleichtert werden.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf: Schwerbehinderte mit den Merkzeichen B, Bl oder H erhalten jährlich 1.000 Euro. Gehörlose oder taubblinde Menschen, die auf Kommunikationshilfen angewiesen sind, können bis zu 2.000 Euro pro Jahr beantragen.
Sozialminister Dr. Andreas Philippi hat die Verlängerung des Programms vorangetrieben, doch konkrete Details zum Sechs-Jahres-Plan stehen noch aus.
Der überarbeitete Fonds soll künftig mehr ehrenamtlich tätigen Menschen mit Behinderungen finanzielle Unterstützung bieten. Mit den 400.000 Euro für 2026 will das Land Hindernisse abbauen, die einer Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben entgegenstehen. Anträge nach den neuen Richtlinien können ab Beginn des kommenden Jahres gestellt werden.
