Niedersachsen scheitert mit Finanzierung für inklusive Schulen vor Gericht
Heinz-Peter SödingKostenregelung für integrative Schulen: Niedersachsen muss nachbessern - Niedersachsen scheitert mit Finanzierung für inklusive Schulen vor Gericht
Kostenregelung für inklusive Schulen: Niedersachsen muss nachbessern
Kostenregelung für inklusive Schulen: Niedersachsen muss nachbessern
Kostenregelung für inklusive Schulen: Niedersachsen muss nachbessern
- Dezember 2025, 12:18 Uhr
Ein Gericht in Niedersachsen hat das aktuelle Fördersystem des Landes für inklusive Schulen für verfassungswidrig erklärt. Die Richter urteilten, dass Kommunen, die ausschließlich ältere Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe (Sekundarstufe II) betreuen, leer ausgehen – ein Verstoß gegen die Landesverfassung. Die Entscheidung betrifft die Finanzierungsregelungen ab dem Schuljahr 2018/2019.
Der Staatsgerichtshof in Bückeburg erklärte das geltende Gesetz nach einer Klage der Region Hannover (Aktenzeichen: StGH 2/24) für nichtig. Streitpunkt war die Kostenverteilung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz. Zwar gewährt das Land eine Pauschale für barrierefreien Zugang, doch die Berechnungsgrundlage berücksichtigt nicht die Schülerzahlen in der Sekundarstufe II – mit der Folge, dass manche Kommunalverwaltungen ohne Ausgleich bleiben.
Das Urteil zwingt Niedersachsen nun zu einer Reform des Finanzausgleichs für inklusive Schulen. Die Politik muss sicherstellen, dass alle Schulträger – auch solche mit gymnasialer Oberstufe – fair finanziert werden. Eine Neuregelung soll bis Ende nächsten Jahres vorliegen.
