14 June 2026, 04:09

Neues Standortschutzgesetz 2025: Bis zu 75 Millionen Euro Förderung für energieintensive Unternehmen

Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025)

Neues Standortschutzgesetz 2025: Bis zu 75 Millionen Euro Förderung für energieintensive Unternehmen

Das Standortschutzgesetz 2025 ist am 31. Oktober 2025 in Kraft getreten. Es führt ein vorübergehendes Förderprogramm ein, das energieintensive Unternehmen bei steigenden Strom- und CO₂-Kosten unterstützen soll. Die Regelung gilt für zwei Jahre und umfasst die Jahre 2025 und 2026.

Nach dem neuen Gesetz können berechtigte Unternehmen Zuschüsse für bis zu 75 Prozent ihrer indirekten CO₂-Kosten erhalten. Mindestens 80 Prozent der Fördersumme müssen sie jedoch in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung investieren. Pro Kalenderjahr kann ein Unternehmen maximal 75 Millionen Euro beantragen.

Voraussetzung für die Förderung ist ein jährlicher Stromverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde pro Standort. Zudem müssen die Unternehmen entweder ein Energieaudit durchführen oder ein Energiemanagement- bzw. Umweltmanagementsystem einführen. Die Europäische Kommission hat die Förderrichtlinien für das Programm bereits genehmigt.

Ziel der Initiative ist es, einen Teil der steigenden Stromkosten durch Ausgleichszahlungen abzufedern. Weitere Informationen – darunter eine Anleitung, häufig gestellte Fragen (FAQ) und Präsentationen aus Webinaren – sind auf der Website der Förderbank aws verfügbar.

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Das Programm erstattet energieintensiven Betrieben, die die Kriterien erfüllen, die indirekten CO₂-Kosten für die Jahre 2025 und 2026. Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, können Fördergelder beantragen, um die finanzielle Belastung durch Energiekosten zu verringern. Die geförderten Maßnahmen müssen sich auf langfristige Effizienzsteigerungen und Dekarbonisierungsbemühungen konzentrieren.

Quelle