22 February 2026, 02:27

Neuer Leiter für Oldenburgs Polizei: Thomas Weber übernimmt offiziell das Kommando

Eine Gruppe von Polizisten in schwarzen Uniformen und Masken steht vor einem Gebäude mit Glasfenstern und Säulen in Berlin, Deutschland, einige halten Helme, mit Laternenmasten, Verkehrsampeln, Schildern mit Text, einer Statue, anderen Menschen und grasbewachsenem Boden im Hintergrund.

Neuer Leiter für Oldenburgs Polizei: Thomas Weber übernimmt offiziell das Kommando

Thomas Weber hat die Leitung des Polizeikommissariats Oldenburg-Stadt/Ammerland offiziell übernommen. Die Ernennung erfolgte am Freitag, dem 14. Februar 2025, nach einer Entscheidung von Polizeipäsident Andreas Sagehorn. Der 57-Jährige hatte das Kommissariat bereits seit März 2024 kommissarisch geleitet.

Webers Karriere in der Strafverfolgung umfasst mehrere Jahrzehnte mit Schwerpunkt auf der Kriminalermittlung. Vor seiner jetzigen Position leitete er seit 2018 die Zentrale Kriminalinspektion (ZKI) in Oldenburg, die sich vor allem mit der Bekämpfung organisierter Kriminalität befasst – darunter Drogenhandel, Erpressung und Wirtschaftsstraftaten. Zuvor war er langjähriger Leiter des Zentralen Kriminaldienstes (ZKD) am Kommissariat Friedhofsweg.

Das Auswahlverfahren für die neue Kommissariatsleitung wurde vom Innenministerium für Inneres und Sport begleitet. Weber folgt auf Arne Schmidt, der inzwischen als Vizepolizeipresident zur Polizeidirektion Oldenburg gewechselt ist.

Für weitere Informationen steht die Pressestelle der Polizeidirektion Oldenburg unter der Adresse Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg, zur Verfügung. Kontaktmöglichkeiten: Telefon (+49 441 790-1040) oder E-Mail ([email protected]).

Nach monatelanger kommissarischer Führung übernimmt Weber nun offiziell die Leitung des Polizeikommissariats Oldenburg-Stadt/Ammerland. Seine langjährige Erfahrung in der Bekämpfung schwerer Kriminalität und seine tiefe Verwurzelung in der regionalen Polizeiarbeit prägen seine neue Rolle. Die Übergabe erfolgte im Rahmen eines strukturierten Ernennungsverfahrens durch die zuständigen Landesbehörden.