Neuer Kündigungsbutton: So einfach wird Vertragsende ab 19. Juni
Ab dem 19. Juni gilt in Deutschland eine neue Regelung für Online-Verträge: Unternehmen müssen auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren und entsprechend beschrifteten „Kündigungsbutton“ anzeigen. Die Änderung soll es Verbrauchern erleichtern, online abgeschlossene Verträge zu beenden.
Ab diesem Stichtag sind Firmen mit Sitz in Deutschland verpflichtet, den Button auf ihren Seiten einzubinden. Er muss mindestens so einfach zu bedienen sein wie der ursprüngliche Vertragsabschluss. Verbraucher erhalten nach der Kündigung umgehend eine Bestätigung in speicherbarer Form – etwa per E-Mail.
Der Button ändert nichts am bestehenden Widerrufsrecht. Dieses bleibt innerhalb der gesetzlichen Frist – in der Regel 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt – gültig. Fehlt der Button, kann sich die Kündigungsfrist jedoch auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Damit die Regelung auch in anderen EU-Ländern greift, muss sie zunächst in nationales Recht überführt werden. Deutschland hat die Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt und den Button für alle relevanten Verträge im Land verpflichtend eingeführt.
Der neue Kündigungsbutton muss für Verbraucher leicht zugänglich und selbsterklärend sein. Sein Fehlen könnte die Kündigungsfristen deutlich ausweiten. Bisher gilt die Regelung nur in Deutschland; andere EU-Staaten müssen sie eigenständig einführen.






