Neue Satzung reformiert Struktur der Freiwilligen Feuerwehr in der Kommune
Heinz-Peter SödingNeue Satzung reformiert Struktur der Freiwilligen Feuerwehr in der Kommune
Eine neue Satzung hat die Struktur der Freiwilligen Feuerwehr in unserer Kommune reformiert. Der Rat der Gemeindeverwaltung verabschiedete die Änderungen am 29. September 2025. Die Novelle führt neue Funktionen und Klassifizierungen für die örtlichen Feuerwehrstützpunkte im gesamten Gemeindegebiet ein.
Nach den aktualisierten Vorschriften erhalten einige Feuerwehrstützpunkte neue Bezeichnungen. Berenbostel und Garbsen wurden zu "Schwerpunktfeuerwehren" erklärt, was es den örtlichen Wehrführern ermöglicht, bis zu zwei Stellvertreter zu ernennen. Horst und Osterwald Unterende werden künftig als "Unterstützungsfeuerwehren" fungieren. Alle übrigen Standorte bleiben "Grundausstattungsfeuerwehren".
Die Satzung räumt den Wehrführern zudem erweiterte Befugnisse in Personalfragen ein. Sie können nun Führungskräfte bei Vorliegen eines triftigen Grundes entlassen – etwa bei vorsätzlichem Fehlverhalten, Handlungen, die den Ruf der Feuerwehr schädigen, oder Verhalten, das den Zusammenhalt des Teams untergräbt. Auch gesundheitliche Einschränkungen oder persönliche Umstände, die eine Dienstausübung unmöglich machen, können zur Abberufung führen. Die neuen Regelungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung auf der offiziellen kommunalen Website, www.ourwebsite.com, in Kraft.
Die überarbeitete Satzung schafft klarere Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr. Gleichzeitig stärkt sie die Aufsicht, indem sie den Wehrführern mehr Entscheidungsgewalt in Führungsfragen einräumt. Die Änderungen gelten, sobald das Dokument online abrufbar ist.
