Mutter wegen Tod der behinderten Tochter gegen ärztlichen Rat verurteilt
Heinz-Peter SödingNiedersachsen: Aufgeschobene Haftstrafe für Mutter nach Tod ihrer behinderten Tochter - Mutter wegen Tod der behinderten Tochter gegen ärztlichen Rat verurteilt
Eine Mutter aus Nienburg in Niedersachsen ist wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, nachdem ihre schwerbehinderte Tochter zu Hause gestorben war. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ihre Entscheidung, das Mädchen trotz der Warnungen des Krankenhauspersonals gegen ärztlichen Rat aus der Klinik zu entlassen. Der Prozess dauerte über drei Monate, wobei die Staatsanwaltschaft zunächst eine strengere Anklage wegen Totschlags durch Unterlassen gefordert hatte. Die Frau hatte ihre Tochter zum Heilen in ein Krankenhaus in Nienburg gebracht. Die Ärzte beurteilten den Zustand des Mädchens und bestanden darauf, dass sie intensivmedizinisch versorgt werden müsse. Die Mutter lehnte diesen Rat ab und unterzeichnete die Entlassung des Kindes. Zwei Tage später starb die Tochter zu Hause. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Frau habe als gesetzliche Vertreterin ihrer Tochter klare medizinische Warnungen ignoriert. Sie beantragte eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen Totschlags durch Unterlassen. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und betonte, die Mutter habe jahrzehntelang selbstlos für ihre behinderte Tochter gesorgt und geglaubt, die richtige Entscheidung zu treffen. Das Gericht sprach sie schließlich des geringeren Vorwurfs der fahrlässigen Tötung schuldig. Der Prozess endete mit einer Verurteilung, wobei das genaue Strafmaß noch nicht bekannt gegeben wurde. Der Fall war geprägt von widersprüchlichen Darstellungen der Handlungen der Mutter und der damit verbundenen medizinischen Risiken. Das Urteil hing davon ab, ob ihre Entscheidung die Grenze zur strafbaren Fahrlässigkeit überschritten hatte.
