Gericht stoppt Spiegel-Bericht zu Christian Ulmen und Deepfake-Skandal
Heinz-Peter SödingGericht stoppt Spiegel-Bericht zu Christian Ulmen und Deepfake-Skandal
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel erlassen. Das Urteil untersagt dem Magazin, zentrale Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen zu veröffentlichen. Im Mittelpunkt des Falls stehen Behauptungen seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, die sich auf KI-generierte Inhalte und Identitätsdiebstahl beziehen.
Ulmen hatte im April erstmals vor dem Landgericht Hamburg rechtliche Schritte gegen Der Spiegel eingeleitet. Im Mai entschied das Gericht zunächst, dass die Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe zulässig sei. Die jüngste Entscheidung verbietet nun jedoch die Veröffentlichung von Zitaten aus einer 50 Jahre alten E-Mail, die Ulmen an seinen Verteidigungskanzlei gesendet hatte, da diese in den „höchstpersönlichen Kernbereich des Privaten“ fallen.
Das Gericht stellte zudem fest, dass es keine ausreichenden Beweise dafür gibt, dass Ulmen KI-generierte gefälschte Pornografie mit Fernandes’ Gesicht erstellt und verbreitet hat. Dennoch darf Der Spiegel weiterhin über ihre Vorwürfe körperlicher Misshandlung berichten. Ulmens Kanzlei Schertz-Bergmann argumentiert, die ursprüngliche Berichterstattung habe eine „unverhältnismäßige, fast hysterische Nachberichterstattung“ sowie eine „undifferenzierte öffentliche Debatte“ ausgelöst.
Fernandes wirft Ulmen vor, die KI-generierten Videos angefertigt und unter ihrem Namen gefälschte Social-Media-Profile eingerichtet zu haben. Sie behauptet, er habe diese genutzt, um mit anderen Männern in Kontakt zu treten, sich gelegentlich am Telefon als sie auszugeben und sexuelle Gespräche zu führen. Die Vorwürfe haben eine breitere politische Diskussion über den Missbrauch von KI und digitale Belästigung ausgelöst.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Pläne angekündigt, das Strafrecht zu verschärfen, um nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“ zu bekämpfen. Mehrere Politiker, darunter die SPD-Vorsitzende Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Co-Vorsitzende Ricarda Lang, fordern ebenfalls strengere Regulierungen. Gleichzeitig setzen sich konservative Abgeordnete wie Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) für eine Pflicht zur Verwendung von Klarnamen im Internet ein.
Die Gerichtsentscheidung beschränkt Der Spiegel darin, bestimmte Details zu veröffentlichen, erlaubt dem Magazin jedoch, über andere Aspekte des Falls zu berichten. Das Urteil unterstreicht die rechtlichen Herausforderungen bei Deepfake-Vorwürfen und dem Schutz der Privatsphäre. Gleichzeitig wächst der politische Druck für strengere Maßnahmen gegen digitalen Missbrauch und KI-generierte Inhalte.






