FLAF-Entlastung ab 2028: Bund und Länder einig über Arbeitgeberbeiträge
Leopold BeerFLAF-Entlastung ab 2028: Bund und Länder einig über Arbeitgeberbeiträge
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, die Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ab 2028 um einen Prozentpunkt zu senken. Die Einigung folgt wochenlangen Verhandlungen über die Finanzierung dieser Entlastung. Finanzbeamte bestätigten, dass die Deckungslücke von 600 Millionen Euro nun geschlossen wurde.
Die Bundesregierung hatte zunächst vorgeschlagen, die Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Kürzung des Länderanteils an den Steuereinnahmen zu finanzieren. Dieser Ansatz stieß jedoch auf vehementen Widerstand der Länder, die argumentierten, der Bund solle die Kosten für seine eigene Politik tragen.
Im endgültigen Kompromiss übernehmen die Länder ein Drittel der durch die FLAF-Senkung entstandenen Finanzlücke von 200 Millionen Euro. Ihre Beteiligung gilt jedoch nur für das Jahr 2028 und wird in den nächsten Verhandlungen zur Finanzausgleichsreform ab 2029 neu bewertet. Das Paket umfasst zudem Mittel aus dem EU-Aufbaufonds Resilience and Recovery Facility – eine Finanzquelle, für die sich die Länder starkgemacht hatten.
Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl verkündete die Schließung der 600-Millionen-Lücke durch eine geteilte Verantwortung. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) bestätigte, dass Länder und Gemeinden an der Finanzierung des FLAF beteiligt werden. Anton Mattle, Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, begrüßte das Ergebnis, gab jedoch keine weiteren Details bekannt.
Die Vereinbarung sieht vor, die Arbeitgeberbeiträge zum FLAF ab 2028 zu reduzieren. Die Länder übernehmen vorübergehend einen Teil der Kosten, während die künftige Finanzierung neu verhandelt wird. Zudem fließen EU-Aufbaumittel in die Lösung ein, um die finanziellen Auswirkungen abzufedern.






