FC Alemannia 1916 sichert sich Erbbaurecht bis 2052 für seinen Sportplatz
Serpil KranzFC Alemannia 1916 sichert sich Erbbaurecht bis 2052 für seinen Sportplatz
FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. erhält Verlängerung des Erbbaurechts für sein Gelände am Alemannia-Sportplatz 1
Der Verein hat vom Stadtrat die Verlängerung seines Erbbaurechts für das Gelände am Alemannia-Sportplatz 1 bewilligt bekommen. Damit ist die langfristige Nutzung der Fläche bis 2052 gesichert.
Die ursprüngliche Vereinbarung aus dem Jahr 1982 wäre 2042 ausgelaufen. Der Club hatte eine Verlängerung beantragt, um Planungssicherheit für künftige Sanierungsvorhaben zu erhalten. Nach den neuen Bedingungen läuft der Vertrag nun bis zum 19. April 2052 – unter Beibehaltung der bisherigen Konditionen.
Der jährliche Erbbauzins bleibt bei 2.937,73 Euro, was über die verlängerte Laufzeit insgesamt 29.377,30 Euro ergibt. Da der Transaktionswert unter 125.000 Euro liegt, konnte der Stadtrat den Beschluss ohne weitere Genehmigungen fassen. Zudem war ein langfristiger Vertrag Voraussetzung, um Fördermittel beantragen zu können.
Die Verlängerung gibt dem Verein Stabilität für seinen Betrieb und anstehende Projekte. Der Stadtrat stimmte dem Antrag zu und beließ das bestehende finanzielle und rechtliche Rahmenwerk unverändert.
Mit der nun beschlossenen Verlängerung kann der FC Alemannia 1916 Klein-Auheim seine Sanierungspläne vorantreiben. Die Vereinbarung sichert dem Verein die Nutzung des Geländes für weitere drei Jahrzehnte – bei unveränderter Zinsstruktur. Zudem stärkt die Entscheidung die Voraussetzungen für künftige Fördermittelanträge.






