Eingliederungshilfe: Wie Familien in Niedersachsen Freizeitangebote für Kinder mit Behinderung finanzieren
Heinz-Peter SödingEingliederungshilfe: Wie Familien in Niedersachsen Freizeitangebote für Kinder mit Behinderung finanzieren
Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Deutschland haben ein gesetzlich verankertes Recht auf Teilhabe an Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten. Finanzielle Unterstützung, die sogenannte Eingliederungshilfe, soll dies ermöglichen. Eltern können Fördermittel beantragen, damit ihre Kinder diese Chancen nicht verpassen.
Die Eingliederungshilfe übernimmt verschiedene Kosten, darunter Begleitassistenzen und Fahrtkosten. So können etwa Betreuungskräfte oder zusätzliche Hilfen während der Aktivitäten finanziert werden. Welche Stelle für den Antrag zuständig ist – der Träger der Sozialhilfe oder der Jugendhilfedienst –, hängt von der Art der Behinderung ab.
Die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe können je nach Kostenträger variieren. Der SoVD Niedersachsen rät Eltern, sich bei ihren Beraterinnen und Beratern zu erkundigen, welche Fördermöglichkeiten es gibt und wie der Antrag gestellt wird. Die Organisation betreibt zudem elf Beratungsstellen im Land, die unabhängige Informationen zu Teilhaberechten anbieten. Weitere Details zur Eingliederungshilfe und verwandten Themen finden sich online.
Eltern, die Unterstützung für die Aktivitäten ihrer Kinder suchen, können sich an die Eingliederungshilfe wenden. Die Fachleute des SoVD Niedersachsen stehen Familien zur Seite und begleiten sie durch das Verfahren. Ziel ist es, allen jungen Menschen mit Behinderung den gleichberechtigten Zugang zu Freizeit, Sport und Kultur zu ermöglichen.
