10 January 2026, 00:24

Ehrenamtliche Richterin wegen Kopftuchs aus dem Amt entlassen – Streit um religiöse Symbole in der Justiz

Eine Gruppe von Menschen, die mit einer Person mit einer Mütze auf der linken Seite und einem Polizisten im Hintergrund steht.

Headscarf und Co. - was ist in öffentlichen Ämtern erlaubt - Ehrenamtliche Richterin wegen Kopftuchs aus dem Amt entlassen – Streit um religiöse Symbole in der Justiz

Eine ehrenamtliche Richterin in Deutschland ist von ihrem Amt enthoben worden, nachdem sie während einer Gerichtssitzung ein Kopftuch getragen hatte. Die Entscheidung folgt einem Gesetz aus dem Jahr 2020 in Niedersachsen, das sichtbare religiöse Symbole in der Justiz verbietet. Behördenvertreter begründeten den Schritt damit, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Neutralität des Gerichts gewahrt werden müsse.

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Die Richterin hatte ihr Hijab bereits in mehreren Verfahren ohne Widerspruch getragen. Doch während einer Vorverhandlung wurde ihr Kopftuch erstmals offiziell nach dem Niedersächsischen Justizgesetz angefochten. Das 2020 eingeführte Gesetz schreibt vor, dass Richter:innen im Dienst ein "neutrales Erscheinungsbild" wahren müssen, und verbietet religiöse Kleidungsstücke wie Kopftücher, Kippas oder Kreuze.

Außerhalb der Justiz dürfen deutsche Beamte religiöse Symbole in der Regel tragen – vorausgesetzt, ihre Tätigkeit umfasst keine hoheitlichen Aufgaben. So dürfen Lehrkräfte in Niedersachsen etwa Kopftücher oder Kippas tragen, solange ihr Gesicht sichtbar bleibt. Bisher wurde in der Region noch keine Lehrkraft wegen solcher Kleidung beanstandet.

In Gerichten gelten strengere Regeln, da hier der Grundsatz der staatlichen Neutralität besonders zu wahren ist – ein Spagat zwischen Religionsfreiheit und staatlicher Unparteilichkeit. Einschränkungen sind nur unter "strengen rechtlichen Voraussetzungen" und in "Ausnahmefällen" zulässig, insbesondere wenn die Neutralität oder das öffentliche Vertrauen gefährdet sein könnten. Anders als andere Beamte müssen Polizist:innen und Richter:innen Kleiderordnungen einhalten, die individuelle religiöse Bekleidung ausschließen.

Die Entlassung der ehrenamtlichen Richterin zeigt die Spannung zwischen religiöser Selbstbestimmung und staatlicher Neutralität in Deutschland. Während viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst religiöse Symbole tragen dürfen, gelten in der Justiz strengere Vorschriften, um die Unparteilichkeit zu sichern. Der Fall verdeutlicht, wie Ausnahmen von der Religionsfreiheit Anwendung finden, wenn das öffentliche Vertrauen als gefährdet eingestuft wird.