27 December 2025, 17:38

Deutschland schiebt trotz Folterrisiko Uiguren nach China ab – und verliert sie aus den Augen

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Deutschland schiebt trotz Folterrisiko Uiguren nach China ab – und verliert sie aus den Augen

Deutschland setzt trotz wachsender Bedenken wegen Menschenrechtsverletzungen weiterhin Abschiebungen nach China durch. Allein zwischen Januar und August 2025 wurden 45 Personen in das Land zurückgeführt – darunter auch Uiguren, die bei ihrer Rückkehr schweren Risiken ausgesetzt sind. Die Bundesregierung gibt an, das weitere Schicksal der Abgeschobenen nicht zu verfolgen.

In den vergangenen Jahren schwankte die Zahl der Abschiebungen von Deutschland nach China. 2023 wurden 59 Menschen abgeschoben, 2024 stieg die Zahl auf 68. Dieser Trend hielt auch 2025 an: Bis Ende August waren bereits 45 Fälle dokumentiert.

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Ein Fall betrifft eine uigurische Frau aus Niedersachsen, die laut Berichten die türkische Staatsbürgerschaft besaß und dennoch nach China abgeschoben wurde. Menschenrechtsorganisationen zufolge sitzen mindestens 17 Uiguren, die zwischen 2024 und 2025 zurückgeführt wurden – darunter auch Personen, die im Dezember 2024 und März 2025 auf Flügen von Frankfurt nach Ürümqi gebracht wurden –, inzwischen in den "Umerziehungslagern" oder Gefängnissen der Region Xinjiang in Haft. Berichte von Amnesty International und dem Uyghur Human Rights Project deuten darauf hin, dass es keinen Kontakt zu ihren Familien gibt. Zudem gibt es Belege für Folter, Zwangsarbeit und permanente Überwachung. China bietet zurückkehrenden Uiguren keinen rechtlichen Schutz. Nach den Antiterrorgesetzen von 2017 werden sie pauschal als "Extremisten" eingestuft und können ohne Prozess willkürlich inhaftiert werden. Diese Praxis ist in Bewertungen der Vereinten Nationen dokumentiert, darunter ein Bericht des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR) aus dem Jahr 2022, der 2025 bestätigt wurde, sowie in Zeugenaussagen aus ähnlichen Fällen seit 2014.

Das Auswärtige Amt hat andere Staaten öffentlich für vergleichbare Handlungen kritisiert. Im Februar 2025 verurteilte es etwa die Abschiebung von Uiguren aus Thailand nach China. Dennoch beharrt die deutsche Regierung darauf, dass die Abschiebung von Uiguren nicht gegen internationales Recht verstoße – obwohl das Refoulement-Verbot die Rückführung von Personen in Länder, in denen ihnen Verfolgung droht, ausdrücklich untersagt.

Das Schicksal der Abgeschobenen bleibt ungewiss, da deutsche Behörden die Folgen nach der Rückführung nicht überwachen. Menschenrechtsorganisationen warnen weiterhin vor den Gefahren, denen Uiguren bei einer Rückkehr nach China ausgesetzt sind, wo Inhaftierung und Misshandlung umfassend belegt sind. Die Haltung der Bundesregierung steht damit im Widerspruch zu ihrer Kritik an anderen Ländern für identische Praktiken.