03 March 2026, 13:02

Brückenneubau an der B188 verzögert: Streit um Privatgrund stoppt Baubeginn

Ein altes Foto einer teilweise gebauten Brücke über einen Fluss, mit Gebäuden, Bäumen und einem klaren Himmel im Hintergrund und etwas Text unten.

Brückenneubau an der B188 verzögert: Streit um Privatgrund stoppt Baubeginn

Ersatzneubau zweier Brücken an der B188 bei Brenneckenbrück: Projekt rückt voran – doch Streit um Privatgrund verzögert Baubeginn

Die Pläne zum Ersatzneubau zweier Brücken entlang der Bundesstraße 188 in der Nähe von Brenneckenbrück werden seit Jahren vorbereitet. Nach Erteilung der rechtskräftigen Planfeststellung im Oktober 2021 kann das Vorhaben nun konkret vorangetrieben werden. Doch mit dem Baubeginn muss gewartet werden, bis ein Streit um ein privates Grundstück beigelegt ist.

Für die Brückenneubauten ist eine temporäre nördliche Umgehungsstraße über die Aller und ihren Hochwasserkanal erforderlich. Diese Umleitung führt über ein Privatgrundstück, das einst zum ehemaligen Gasthaus Zum Wiesengrund gehörte und heute als Ferienwohnung vermietet wird.

Das Planfeststellungsverfahren zog sich über zwei Jahre hin. Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass das öffentliche Interesse an einer Verbesserung der Verkehrssicherheit die Einwände des Grundstückseigentümers überwiegt. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird das Land daher eine Enteignung einleiten.

Die Entschädigung für den Grundstückseigentümer wird in einem separaten Gutachten ermittelt. Die genaue Höhe steht noch nicht fest, und der Baubeginn könnte von der abschließenden Klärung dieser Frage abhängen. Zudem sind weitere Abstimmungen und Vorbereitungsarbeiten nötig, bevor mit dem Bau begonnen werden kann.

Das Projekt befindet sich weiterhin in der letzten Vorbereitungsphase, während die Enteignungs- und Entschädigungsverfahren laufen. Sobald diese geklärt sind, können die lange geplanten Brückenneubauten in Angriff genommen werden. Das Land wird den Prozess begleiten, um die Einhaltung aller rechtlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben zu gewährleisten.