Brandenburg setzt Diäten-Erhöhung für Abgeordnete 2027 teilweise aus
Abgeordnete des Brandenburger Landtages haben eine teilweise Aussetzung der Erhöhung ihrer Bezüge für das Jahr 2027 beschlossen. Die Entscheidung folgt Forderungen der Oppositionsfraktionen, die Anpassungen der Entschädigungen zu begrenzen. Mit dem Schritt soll in Zeiten haushaltspolitischer Sorgen finanzielle Verantwortung demonstriert werden.
Die AfD- und BSW-Fraktionen hatten zunächst eine vollständige Einfrierung aller Erhöhungen der Abgeordnetenbezüge für das kommende Jahr gefordert. Die BSW verlangte konkret einen Stopp beider Bestandteile der Grundentschädigung. Die AfD schlug vor, Anpassungen nur noch alle zwei Jahre und in Anlehnung an die Lohnentwicklung vorzunehmen.
Letztlich wurde der Großteil der geplanten Erhöhung der Grundentschädigung ausgesetzt. Die automatische Anpassungsgrenze von 3,5 Prozent bleibt jedoch unverändert. Die Wahlkreiszulagen und die Altersvorsorgebeiträge bleiben auf dem aktuellen Stand.
Aktuell erhalten Abgeordnete monatlich 8.911,89 Euro für den lohngebundenen Anteil sowie 1.217,22 Euro für den inflationsbereinigten Teil ihrer Bezüge. Hinzu kommen 270 Euro für Wahlkreisausgaben und 10.399,11 Euro für die Altersvorsorge. Durch die Teilaussetzung sollen im Haushalt des Landtages etwa 700.000 Euro eingespart werden.
Ludwig Scheetz, Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, erklärte, die Entscheidung stehe für ein Bekenntnis zu einer sorgfältigen Haushaltsführung. Der Verzicht auf die automatische Erhöhung werde die Kosten für den Landtag senken. Die Grundentschädigung steigt damit nicht wie vorgesehen, während andere Zulagen unberührt bleiben. Die Änderung tritt 2027 in Kraft.






