19 June 2026, 10:08

BGH prüft Schufa-Scoring: Wie transparent müssen Bonitätsbewertungen sein?

Schufa vor Gericht: Ein veralteter Streit - Mit Konsequenzen für die Zukunft der KI

BGH prüft Schufa-Scoring: Wie transparent müssen Bonitätsbewertungen sein?

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft derzeit einen Rechtsstreit über das Bonitätsbewertungssystem der Schufa. Fünf Kläger werfen dem Unternehmen vor, die Offenlegung der Berechnungsmethoden sei nicht transparent genug. Im Kern geht es um die Frage, ob die Schufa die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für automatisierte Entscheidungsfindung erfüllt.

Im März 2023 führte die Schufa ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf klar definierte Kriterien nutzt. Das Unternehmen betont, dieses Modell erfülle bereits jetzt künftige rechtliche Standards – einschließlich der vollständigen Offenlegung aller Faktoren und deren Gewichtung.

Die Kläger halten die aktuellen Erläuterungen jedoch für unzureichend und fordern tiefere Einblicke in die Logik hinter ihren Bonitätsbewertungen. Die Schufa besteht darauf, dass ihre Angaben den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Der BGH muss nun entscheiden, wie detailliert die Datenkopien nach DSGVO sein müssen. Das Urteil wird maßgeblich beeinflussen, wie transparent algorithmische Bewertungen künftig sein müssen – und könnte einen Präzedenzfall für ähnliche Systeme in ganz Europa schaffen.

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Ab November 2026 gelten neue Datenschutzregeln für „materielle Scoring-Systeme“. Die Schufa plant, ihr aktualisiertes Modell bis Ende 2028 vollständig umzusetzen und damit die ältere, komplexere Version abzulösen.

Die Gerichtsentscheidung wird die Transparenzpflichten bei automatisierten Bonitätsprüfungen klären. Sie könnte zudem die Gestaltung zukünftiger datenbasierter Systeme prägen. Das Ergebnis wird zeigen, wie viele Details Unternehmen wie die Schufa Verbrauchern offenlegen müssen.

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