Baden-Württemberg verlängert Mietpreisbremse und Umwandlungsschutz bis 2029
Serpil KranzBaden-Württemberg verlängert Mietpreisbremse und Umwandlungsschutz bis 2029
Baden-Württemberg verlängert Ausweisung von Gebieten für Umwandlungsschutz und Mietpreisbremse bis Ende 2029
Baden-Württemberg's Landesregierung hat grünes Licht für die Verlängerung der Verordnung über die Bestimmung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gegeben. Mit der geplanten Gebietsausweisung wird sichergestellt, dass in diesen Kommunen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in bestehenden Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten auch in den kommenden Jahren bis zum 31. Dezember 2029 grundsätzlich genehmigungspflichtig bleibt (sogenannter Umwandlungsschutz).
25. Dezember 2025, 11:52 Uhr
Baden-Württemberg hat seine Regelungen zur Mietpreisbremse und zum Umwandlungsschutz bis Ende 2029 verlängert. Die Entscheidung zielt darauf ab, die steigenden Wohnkosten einzudämmen und bezahlbaren Wohnraum in Regionen mit angespannten Mietmärkten zu sichern. Insgesamt 57 Kommunen – darunter die Landeshauptstadt Stuttgart – bleiben damit für weitere vier Jahre von den Vorschriften betroffen.
Die bisherigen Regelungen wären eigentlich Ende 2025 ausgelaufen. Nun hat die Landesregierung auf Basis eines Bundesgesetzes, das längere Fristen ermöglicht, den Stichtag auf den 31. Dezember 2029 verschoben. Zu den Maßnahmen gehört eine Mietpreisbremse, die in den ausgewiesenen Gebieten Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Die neue Frist gibt den Kommunen bis 2029 Zeit, die Wohnraumschutzmaßnahmen durchzusetzen. Mieter:innen und Vermieter:innen in den 57 betroffenen Gebieten müssen sich weiterhin an die Mietpreisbremse und die Umwandlungsbeschränkungen halten. Die Landesregierung begründet die Verlängerung mit den anhaltenden Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt.
