08 April 2026, 06:12

Apotheken dürfen Platzhalter "STELLEN" bis Ende 2026 weiter nutzen

Blisterpackung weißer Pillen mit Text auf schwarzem Hintergrund.

Apotheken dürfen Platzhalter "STELLEN" bis Ende 2026 weiter nutzen

Apotheken in Deutschland dürfen den Platzhalter "STELLEN" statt der Chargennummern bei Blisterverpackungen weiterhin bis Ende 2026 verwenden. Die Verlängerung folgt auf wiederholte Verzögerungen bei der Einführung einer technischen Lösung zur Erfassung von Data-Matrix-Codes in der häuslichen Pflege. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bestätigte, dass die Übergangsregelung um ein weiteres Jahr verlängert wird.

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Hintergrund ist eine Vorgabe aus dem Arzneimittel-Abrechnungsvertrag, die vorsieht, dass die Chargennummer in den Abrechnungsdaten von Medikamenten mit aufgedrucktem Data-Matrix-Code angegeben werden muss. Bis zum ursprünglichen Stichtag im Juli 2025 gab es jedoch kein funktionsfähiges System, um diese Information für blisterverpackte Arzneimittel zu übermitteln.

Am 1. Januar 2024 unterzeichneten der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband die "Erste Änderung des Abrechnungsvertrags". Ursprünglich durften Apotheken "STELLEN" bis zum 30. Juni 2025 als vorübergehenden Ersatz verwenden. Diese Frist wurde zunächst bis 31. Dezember 2025 und nun bis 31. Dezember 2026 verlängert.

Krankenkassen behalten das Recht, Erstattungen zurückzufordern, wenn bei E-Rezepten für authentifizierungspflichtige Medikamente die Chargennummer fehlt. DAV und GKV-Spitzenverband einigten sich darauf, die Übergangslösung beizubehalten, und betonten, wie wichtig die korrekte Schreibweise von "STELLEN" als Ersatz für die Chargennummer in der Dokumentation ist.

Die wiederholten Verlängerungen zeigen, dass die Umsetzung einer dauerhaften technischen Lösung weiterhin auf Probleme stößt. Apotheken müssen den Platzhalter exakt anwenden, um Rückforderungen der Kassen zu vermeiden. Die aktuellen Regelungen gelten unverändert bis Ende 2026.

Quelle