Altenpfleger kämpft um seine Zulassung nach Betrugsvorwürfen vor Gericht
Serpil KranzAltenpfleger kämpft um seine Zulassung nach Betrugsvorwürfen vor Gericht
Wie unzuverlässig darf ein Altenpfleger sein?
Anzeiger Vor dem Verwaltungsgericht Hannover kämpft ein Altenpfleger um seine berufliche Zukunft. Der Mann wurde wegen Betrugs verurteilt.
2. Dezember 2025
Ein 62-jähriger Altenpfleger aus Niedersachsen wehrt sich gegen den Entzug seiner Berufserlaubnis, nachdem er wegen Abrechnungsbetrugs verurteilt wurde. Dieter G. hatte 2022 in neun Fällen unrechtmäßig Pflegeleistungen in Rechnung gestellt, für die er keine Gegenleistung erbracht hatte. Seine Zulassung wurde zwar bereits 2023 entzogen, doch nun legt er gegen den Bescheid Widerspruch ein.
Die Behörde für Soziales, Jugend und Familie in Niedersachsen hatte Dieter G. die Pflegeerlaubnis aberkannt. Die Behörden sahen es als erwiesen an, dass er vorsätzlich Leistungen abgerechnet hatte, die nie erbracht wurden. Die Vorfälle wurden nicht als einfache Verwaltungsfehler, sondern als gezielte Täuschung gewertet.
Vor Gericht räumte Dieter G. die Unregelmäßigkeiten bei den Abrechnungen ein, bestritt jedoch, dass die Schließung seines Pflegeunterstützungszentrums verhältnismäßig sei. Die Einrichtung beschäftigt 18 Mitarbeiter und versorgt eine große Zahl hilfsbedürftiger Klienten. Sein Anwalt argumentierte, die Fehler seien auf mangelhafte Dokumentation zurückzuführen und nicht auf eine bewusste Betrugsabsicht.
Die vorsitzende Richterin schlug einen außergerichtlichen Vergleich vor, um den Streit beizulegen. Demzufolge könnte Dieter G. seine Zulassung behalten – unter der Auflage, regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen und bis mindestens Ende 2028 straffrei zu bleiben. Die finanziellen Schäden hat er bereits ausgeglichen, die Strafe gezahlt und seine Buchhaltungssoftware aufgerüstet, um künftige Fehler zu vermeiden.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf ein größeres Problem im deutschen Gesundheitswesen: Allein 2024 verursachten betrügerische Abrechnungen in der ambulanten Pflege nach offiziellen Angaben einen Schaden von 5,4 Millionen Euro.
Sollte der Vergleich zustande kommen, darf Dieter G. sein Pflegezentrum weiterbetreiben – allerdings unter strengen Auflagen für die nächsten vier Jahre. Unterdessen kontrollieren die Behörden die Abrechnungspraxis im Pflegebereich verstärkt, um weitere finanzielle Verluste zu verhindern.
