15 May 2026, 18:14

VW-Betriebsrat und IG Metall stoppen Schließungspläne für deutsche Werke

Eine Gruppe von Menschen demonstriert vor einem Gebäude in Deutschland und hält Schilder und Plakate hoch, während zwei Personen im Vordergrund sitzen und ein Müllcontainer rechts zu sehen ist.

VW-Betriebsrat und IG Metall stoppen Schließungspläne für deutsche Werke

Betriebsrat und IG Metall bei Volkswagen wehren sich gegen Spekulationen über Werksschließungen

In einer gemeinsamen Erklärung haben der Volkswagen-Betriebsrat und die IG Metall Gerüchte über mögliche Standortschließungen entschieden zurückgewiesen. Beide Seiten bestätigten, dass alle deutschen Standorte erhalten bleiben. Zudem betonten sie, dass der im Dezember 2024 ausgehandelte Tarifvertrag unverändert bleibt und nicht neu verhandelt wird.

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Die Vereinbarung verknüpft Arbeitsplatzgarantien mit langfristigen Produktionsplänen für die deutschen Werke bis Ende 2030. Frühere Vorschläge der Unternehmensführung zu Standortschließungen und großflächigen Entlassungen wurden vollständig zurückgezogen. Dies folgt auf massiven Druck des Gesamtbetriebsrats und der Gewerkschaft, die auf dem Erhalt aller Standorte bestanden.

Kostensenkungsmaßnahmen und Personalabbau haben bereits die Ziele früherer Effizienzprogramme übertroffen. Im Rahmen der Einigung erzielt das Unternehmen Millardeneinsparungen bei den Personalkosten. Die Arbeitnehmerseite machte jedoch deutlich, dass neue Geschäftsmodelle faire Arbeitsbedingungen und Beschäftigungssicherheit gewährleisten müssen.

Zwar ermöglicht die Vereinbarung die Erschließung neuer Chancen, diese dürfen jedoch bestehende Verpflichtungen nicht ersetzen. Im Mittelpunkt steht weiterhin der Erhalt sicherer Arbeitsplätze und einer nachhaltigen Produktion an allen deutschen Volkswagen-Standorten.

Die gemeinsame Haltung von IG Metall und Betriebsrat blockiert damit akute Schließungsdrohungen. Der aktuelle Tarifvertrag sichert den Beschäftigten und Produktionsstätten Stabilität bis mindestens 2030. Die Kostensenkungsbemühungen der Unternehmensführung werden fortgesetzt – allerdings ohne Zwangsentlassungen oder Standortschließungen.

Quelle