Tödlicher American-Bully-XL-Angriff entfacht Debatte über gefährliche Hunderassen
Winfried JunkTödlicher American-Bully-XL-Angriff entfacht Debatte über gefährliche Hunderassen
Ein tödlicher Hundebiss in Niedersachsen hat die Debatte über rassenspezifische Regelungen in Deutschland neu entfacht. In Lohne wurde ein 33-jähriger Mann von seinem eigenen American Bully XL getötet – eine Rasse, die nach bundesweit geltendem Recht nicht offiziell als gefährlich eingestuft ist. Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen (NRW) setzen hingegen auf strenge Vorschriften für ähnliche Hunderassen und verlangen Genehmigungen, bei Verstößen drohen hohe Strafen.
Bundesweit ist bereits der Import von vier Rassen verboten: Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Bull Terrier. Doch die Haltungsregeln unterscheiden sich in den 16 Bundesländern deutlich. NRW stuft diese Hunde – und deren Mischlinge – als gefährlich ein und schreibt Haltern eine Erlaubnispflicht vor. Antragsteller müssen volljährig sein, Sachkunde im Umgang mit Hunden nachweisen, Zuverlässigkeit belegen und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Verstöße gegen die Vorschriften können in NRW mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Zudem führt das Land eine Liste potenziell gefährlicher Rassen, für die ähnliche Auflagen gelten. Dennoch betonen Experten, dass es keine wissenschaftlichen Belege dafür gibt, dass bestimmte Rassen von Natur aus aggressiv sind. Das Verhalten eines Hundes hänge vielmehr von Erziehung und Umgebung ab, so die Fachleute.
Der American Bully XL, der in den aktuellen tödlichen Vorfall verwickelt war, ist eine Kreuzung aus Pit Bull Terrier und American Staffordshire Terrier – beides Rassen, die in NRW als gefährlich gelten. Die Bully-XL-Hunde selbst sind jedoch auf Bundesebene nicht erfasst. In 12 der 16 Bundesländer existieren rassenspezifische Listen, wobei vier davon zusätzlich zwischen grundsätzlich und potenziell gefährlichen Hunden unterscheiden. Bayern führt beispielsweise 14 eingeschränkte Rassen auf, Hessen neun und Hamburg vier.
Der Vorfall in Lohne unterstreicht die anhaltende Kontroverse um rassenspezifische Gesetze in Deutschland. Während einige Bundesländer auf strikte Haltungsvorgaben setzen, vertrauen andere auf eine allgemeine Verhaltensbewertung der Tiere. Der American Bully XL bleibt vorerst auf Bundesebene ungeregelt – die Handhabung obliegt damit den einzelnen Ländern und ihren unterschiedlichen Vorschriften.