Smart Glasses in Schwimmbädern: Potsdam verbietet, Berlin setzt auf bestehende Regeln
Winfried JunkSmart Glasses in Schwimmbädern: Potsdam verbietet, Berlin setzt auf bestehende Regeln
Öffentliche Schwimmbäder in Berlin und Potsdam gehen unterschiedlich mit der Regulierung von Smart Glasses um. Während Potsdam ein vollständiges Verbot eingeführt hat, verzichtet Berlin auf eine spezielle Einschränkung. Im Mittelpunkt der Debatte stehen Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und unerlaubter Aufnahmen.
Der Stadtrat von Potsdam hat kürzlich die Badeordnung aktualisiert und Smart Glasses verboten. Der Beschluss erfolgte nach Berichten, wonach Männer solche Geräte genutzt hatten, um junge Frauen heimlich zu filmen und die Aufnahmen anschließend online zu verbreiten. Die Behörden begründeten das Verbot damit, dass auf diese Weise heimliche Aufnahmen ohne Einwilligung verhindert werden sollen.
Berlin hingegen hat sich gegen ein explizites Verbot von Smart Glasses entschieden. Der Betreiber der öffentlichen Bäder bestätigte, dass bereits bestehende Regeln alle Geräte verbieten, mit denen Fotos oder Videos aufgenommen werden können – darunter Smartphones, Kameras und auch Smart Glasses. Mitarbeiter und Bademeister überwachen die Einhaltung, insbesondere in Freibädern.
Bisher gab es in Berlins Schwimmbädern keine Vorfälle im Zusammenhang mit Smart Glasses. Die aktuelle Praxis der Stadt stützt sich darauf, das allgemeine Fotografieverbot durchzusetzen, statt gezielt einzelne Geräte zu verbieten.
Die unterschiedlichen Ansätze spiegeln verschiedene Einschätzungen der Datenschutzrisiken wider. Potsdam reagiert mit einem direkten Verbot von Smart Glasses, während Berlin an seinen generellen Beschränkungen für Aufzeichnungsgeräte festhält. Beide Städte verfolgen jedoch das gleiche Ziel: den Schutz der Besucher vor unerlaubten Filmaufnahmen in öffentlichen Badebereichen.






