06 March 2026, 04:13

SEK-Beamte kämpfen um faire Abgeltung ihrer Bereitschaftsdienste – Gericht gibt Gewerkschaft recht

Eine Gruppe von Polizisten in Uniform steht vor einer Menge von Menschen in schwarzen Uniformen und Masken, mit einer Brücke und einem Gebäude im Hintergrund, während einer Demonstration in einer Stadt.

SEK-Beamte kämpfen um faire Abgeltung ihrer Bereitschaftsdienste – Gericht gibt Gewerkschaft recht

Die Gewerkschaft der Polizei (DPolG) in Niedersachsen hat das aktuelle System zur Abgeltung von Bereitschaftsdiensten für SEK-Beamte scharf kritisiert. Nach Ansicht der Gewerkschaft werden die tatsächlichen Belastungen und Einschränkungen, denen diese Spezialkräfte ausgesetzt sind, durch die geltenden Regelungen nicht ausreichend berücksichtigt. Ein jüngstes Gerichtsurteil gibt ihren langjährigen Forderungen nun zusätzliche rechtliche Legitimation.

Aktuell erhalten SEK-Beamte in Deutschland für jede Stunde im Bereitschaftsdienst lediglich ein Achtel der Zeit als Freizeitausgleich. Diese Regelung stehe in keinem Verhältnis zu den Anforderungen ihres Einsatzes – insbesondere, da sie während der Bereitschaftszeiten an die Kaserne gebunden seien, so die DPolG. Die Gewerkschaft betont, dass solche Bedingungen weder die Verantwortung noch die praktischen Realitäten hochriskanter Nachrichten aktuell angemessen widerspiegeln.

Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen stärkt nun die Position der Gewerkschaft. Das Gericht urteilte, dass Bereitschaftsdienst die persönliche Freiheit deutlich einschränke und entsprechend bewertet werden müsse – besonders bei SEK-Kräften. Der Landesvorsitzende Patrick Seegers besteht darauf, dass ein vollständiger einstündiger Freizeitausgleich pro Bereitschaftsstunde nicht nur fair, sondern rechtlich geboten sei.

Mit bundesweit 86 SEK-Einheiten fordert die Gewerkschaft umgehende Reformen. Falls ein Freizeitausgleich aufgrund von Personalengpässen nicht umsetzbar sei, verlangt die DPolG stattdessen eine finanzielle Kompensation. Ziel ist ein System, das dem Gerichtsurteil entspricht und die tatsächlichen Anforderungen des Berufs abbildet.

Die DPolG wird weiter auf ein modernes, rechtssicheres Abgeltungsmodell drängen. Gefordert wird eine realistische Eins-zu-eins-Regelung für Freizeitausgleich bei jeder Stunde Bereitschaftsdienst, um SEK-Beamten eine faire Behandlung zu garantieren. Ohne Änderungen warnt die Gewerkschaft, dass das aktuelle System die lebenswichtige Arbeit der Spezialeinheiten weiterhin unterbewerten werde.

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