Niedersachsen verschärft Psychisch-Krankengesetz mit strengeren Datenschutzregeln
Serpil KranzNiedersachsen verschärft Psychisch-Krankengesetz mit strengeren Datenschutzregeln
Niedersachsens rot-grüne Landesregierung hat ein überarbeitetes Psychisch-Krankengesetz (PsychKG) verabschiedet, das im November 2024 verabschiedet wurde. Das neue Gesetz führt strengere Regelungen für die Weitergabe von Patientendaten zwischen Kliniken und Behörden ein und passt die Kriterien für Zwangseinweisungen an. Nach massiver Kritik an der ersten Fassung hatten Fachverbände und Kritiker Nachbesserungen gefordert.
Ursprünglich sah der Entwurf vor, dass Kliniken Patienten, die unter Zwangseinweisung stehen, sowohl an psychiatrische Dienste als auch an die Polizei melden müssen, sobald sie "definierte Risikomerkmale" aufweisen. Dieser Ansatz stieß auf heftige Ablehnung und führte zu einer Überarbeitung. Die Landesregierung wollte Risiken zunächst anhand öffentlicher Verwaltungsvorgaben bewerten, änderte den Entwurf jedoch nach Rücksprache mit Fachgesellschaften.
Die aktualisierte Fassung setzt nun ein dreistufiges System für den Datenaustausch durch: Kliniken können Informationen in der ersten Stufe weitergeben, sollen dies in der zweiten tun und müssen es in der höchsten Risikostufe. Zudem wurde die Schwelle für Zwangseinweisungen gesenkt: Sie greift bereits, wenn eine Gefahr für andere "unvorhersehbar ist, aufgrund außergewöhnlicher Umstände aber jederzeit entstehen könnte".
Neben der Datenweitergabe stärkt das Gesetz die gemeindepsychiatrischen Dienste und schafft Krisenkoordinationsstellen, die auch außerhalb der regulären Dienstzeiten erreichbar sind. Eine weitere zentrale Neuerung ist der beidseitige Informationsaustausch: Kliniken dürfen Daten an die Polizei übermitteln – und umgekehrt erhält das medizinische Personal Rückmeldungen von den Behörden.
Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (DGPPN), begrüßte die Änderungen, betonte jedoch, dass die Endfassung weiterhin "nicht perfekt" sei. Das niedersächsische Gesetz orientiert sich am Vorbild Hessens, das ebenfalls die Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und Sicherheitsbehörden ausweitete.
Das überarbeitete PsychKG regelt nun klarer, wann und wie Patientendaten weitergegeben werden dürfen. Zudem führt es neue Unterstützungsstrukturen ein, etwa erweiterte Krisendienste und eine gestärkte gemeindepsychiatrische Versorgung. Das Gesetz tritt in Kraft, ohne dass bundesweite Initiativen ab 2025 seine Entwicklung beeinflusst hätten.