Neues Tariftreuegesetz löst massive Kritik bei Unternehmen aus
Ein neues Gesetz, das Unternehmen zur strikten Einhaltung von Tarifverhandlungsregeln bei öffentlichen Aufträgen verpflichtet, stößt auf scharfe Kritik. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnet die Maßnahme als überflüssige Bürokratie. Viele Unternehmen erklären nun, sie könnten künftig ganz auf die Bewerbung um staatliche Ausschreibungen verzichten.
Das Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) gilt für Verträge mit einem Volumen von 50.000 Euro oder mehr. Firmen, die die Vorgaben nicht erfüllen, riskieren den Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren. Zwar soll das Gesetz die Einhaltung von Tarifverträgen sicherstellen, doch es hat bei Arbeitgebern massiven Widerstand ausgelöst.
Eine aktuelle BDA-Umfrage zeigt weitverbreitete Verärgerung: Drei Viertel der Unternehmen empfinden die bürokratischen Anforderungen als überbordend. Noch auffälliger ist, dass 43 Prozent nun erwägen, künftig auf öffentliche Ausschreibungen zu verzichten. BDA-Präsident Rainer Dulger warnte, das Gesetz werde Unternehmen davon abhalten, sich um Bundesaufträge zu bewerben.
Der Bundesrat wird das Gesetz am Freitag beraten. Kritiker bemängeln zusätzliche unnötige Hürden, während Befürworter betonen, es diene dem Schutz der Arbeitnehmerrechte. Das Ergebnis der Abstimmung bleibt ungewiss. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, könnten sich weniger Unternehmen um staatliche Aufträge bewerben. Diejenigen, die es tun, müssen mit strengeren Kontrollen und möglichen Sanktionen rechnen. Die Debatte verdeutlicht den Spannungsbogen zwischen regulatorischer Aufsicht und der Beteiligung der Wirtschaft an öffentlichen Vergabeverfahren.






