Mordprozess in Hameln: Angeklagter bestreitet vorsätzliche Tat trotz finanzieller Indizien
Heinz-Peter SödingMann tot in Kleingarten - 68-Jähriger gesteht - Mordprozess in Hameln: Angeklagter bestreitet vorsätzliche Tat trotz finanzieller Indizien
Ein 68-jähriger Mann hat gestanden, einen 63-Jährigen in einem Kleingarten in der Nähe von Hameln getötet zu haben, bestreitet jedoch den Vorwurf des Mordes. Der Angeklagte behauptet, der Schuss sei beim Hantieren mit einer Pistole versehentlich abgegeben worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm hingegen vor, aus finanziellen Motiven gehandelt zu haben, und klagt ihn wegen Mordes und schweren Raubes an.
Der Prozess läuft noch; das Urteil wird für den 19. März erwartet.
Das Opfer wurde aus nächster Nähe in den Hals geschossen, wobei ein Halswirbel durchtrennt wurde und eine tödliche Hirnblutung verursacht wurde. Vor Gericht erklärte der Angeklagte, er habe versucht, eine Kette zu lösen, als die Waffe versehentlich losging. Den Tod bezeichnete er als Folge "unglücklicher Umstände" und gab an, danach in Panik geraten zu sein.
Die Ermittler wiesen seine Schilderung zurück und verwiesen darauf, dass die Waffe vor dem Vorfall geölt und geladen worden war. Als Waffenliebhaber war der Beschuldigte mit dem Umgang von Schusswaffen vertraut. Nach der Tat nutzte er das Geld des Opfers, um einen Motorroller-Service zu bezahlen, und überwies 150 Euro auf sein eigenes Konto.
In einem weiteren Fall wird dem Mann vorgeworfen, eine Frau in Emmerthal betäubt und beraubt zu haben. Er bestreitet, sie bestohlen zu haben, und behauptet, sie sei nach dem Genuss von Gin ohnmächtig geworden. Die Staatsanwaltschaft sieht in beiden Vorfällen ein Muster finanzieller Ausbeutung und Gewalt.
Nun muss das Gericht klären, ob es sich um einen Unfall oder eine vorsätzliche Tat handelte. Die Anklage plädiert auf Mord und stützt sich dabei auf Indizien für Planung und finanzielles Motiv.
Der Prozess geht weiter, während die Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung wegen Mordes drängt – mit Verweis auf den Umgang des Angeklagten mit dem Geld des Opfers und seine Erfahrung mit Waffen. Das Urteil wird am 19. März verkündet.
Die Entscheidung wird zeigen, ob der Schuss als Unfall oder als gezielte Tat aus finanziellen Beweggründen gewertet wird.