Medikamentenpreise bleiben bis 2026 gedeckelt – Entlastung für GKV und Pharmaunternehmen
Leopold BeerMedikamentenpreise bleiben bis 2026 gedeckelt – Entlastung für GKV und Pharmaunternehmen
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Preisdeckelung und die Herstellerrabatte für verschreibungspflichtige Medikamente bis 2026 verlängert. Mit dieser Entscheidung sollen die steigenden Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) begrenzt und der Pharmaindustrie gleichzeitig durch Inflationsausgleiche eine gewisse finanzielle Entlastung geboten werden.
Die bestehende Preisdeckelung sowie die verpflichtenden Rabatte auf erstattungsfähige Arzneimittel bleiben damit in Kraft. Diese Maßnahmen haben die Belastung der GKV im Jahr 2024 bereits um 2,19 Milliarden Euro verringert. Ohne sie könnte der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz – der derzeit bei 1,7 Prozent liegt – bis 2026 auf 2,9 Prozent ansteigen.
Ein im Juli 2018 eingeführter Inflationsausgleich soll Pharmaunternehmen 2025 mit 170 Millionen Euro und 2026 mit 79 Millionen Euro entlasten. Unternehmen, die unter besonders starkem finanziellen Druck stehen, können zudem Befreiungen von den gesetzlichen Rabattpflichten beantragen.
Für bestimmte Medikamente gibt es jedoch Preisanpassungen: Bei Kinderarzneimitteln und versorgungsrelevanten Therapien ist eine Erhöhung des Basispreises um bis zu 50 Prozent möglich. Zudem können für neu gelistete Arzneimittel nach §130a Absatz 3a des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) die Preise nun neu verhandelt werden.
Die Verlängerung dieser Regelungen sichert die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne weitere Entlastungen würden die Beitragssätze voraussichtlich steigen und die Kosten für die Versicherten erhöhen. Gleichzeitig schaffen die Anpassungen einen Ausgleich zwischen der Unterstützung der Pharmabranche und dem Erhalt bezahlbarer Medikamente für Patientinnen und Patienten.






