Mainz passt Beherbergungssteuer an: Übergangsregeln und neue Pflichten für Gäste
Serpil KranzMainz passt Beherbergungssteuer an: Übergangsregeln und neue Pflichten für Gäste
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet und dabei neue Ausnahmen sowie Präzisierungen aufgenommen. Die Änderungen sollen Unternehmen, die bereits langfristige Verträge abgeschlossen haben, den Übergang erleichtern. Beamte bezeichnen die Überarbeitung als fairen und pragmatischen Ansatz vor der endgültigen Verabschiedung.
Eine zentrale Anpassung sieht eine Übergangsregelung vor: Betriebe mit Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 unterzeichnet wurden, müssen die Abgabe erst ab dem 31. März 2027 entrichten. Diese Befreiung gibt betroffenen Unternehmen zusätzliche Zeit, sich auf die Neuerungen einzustellen.
Eine weitere wichtige Änderung verlagert die Steuerpflicht von den Betrieben auf die Gäste. Nach der überarbeiteten Satzung haften künftig die Besucher direkt für die Abgabe. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Regelung die Einhaltung für lokale Unternehmen vereinfacht.
Der geänderte Entwurf wird zunächst am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Nach dieser Prüfung geht die Satzung zur endgültigen Entscheidung an den Stadtrat.
Die aktualisierte Verordnung ermöglicht einen gestuften Übergang für bestehende Verträge und klärt die Zahlungspflichten. Bei einer Zustimmung treten die neuen Regeln nach dem 31. März 2027 in Kraft. Die abschließende Abstimmung im Stadtrat wird entscheiden, ob die Änderungen verbindlich werden.






