24 February 2026, 22:45

Lebenslange Haft für Mord an Ex-Partnerin vor den Augen der Kinder

Eine Liniengrafik, die die Tötungsdelikte nach Alter des Täters und Waffengebrauch von 1976 bis 2004 zeigt, mit begleitendem Text, der zusätzliche Dateninformationen bereitstellt.

Ex-Partner ersticht Kinder zu Tode: Lebenslange Haft in Niedersachsen - Lebenslange Haft für Mord an Ex-Partnerin vor den Augen der Kinder

Ein 34-jähriger Mann aus Niedersachsen ist wegen des Mordes an seiner ehemaligen Partnerin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Verden urteilte, er habe aus Hass und wegen finanzieller Streitigkeiten gehandelt und bezeichnete die Tat als "niedrigen Beweggründen" entsprechend. Der Angriff ereignete sich vor den Augen ihrer beiden gemeinsamen Kinder auf einem Parkplatz in Nienburg.

Der Angeklagte erstach seine Ex-Partnerin mit mehreren Messerstichen und fügte ihr etwa zehn Wunden im Kopf- und Oberkörperbereich zu. Zuvor hatte er bereits Morddrohungen gegen sie ausgesprochen, doch die Behörden hatten keine konkreten Anzeichen dafür gesehen, dass er diese auch in die Tat umsetzen würde.

Nach der Bluttat floh der Mann mit einem Auto, wurde jedoch kurz darauf von der Polizei gestellt. Bei seiner Festnahme bedrohte er die Beamten mit demselben Messer, das er für den Mord benutzt hatte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass er trotz leichter geistiger Behinderungen und Verhaltensauffälligkeiten voll schuldfähig war. Beweise zeigten, dass er die Tat im Voraus geplant hatte.

Das Urteil entsprach den Forderungen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Nebenkläger. Das Gericht betonte die besondere Schwere der Tat, die sich zudem vor den Augen der gemeinsamen Kinder abspielte.

Die lebenslange Haftstrafe spiegelt die Feststellung des Gerichts wider, dass es sich um einen vorsätzlich und aus Hass motivierten Mord handelte. Der Fall reiht sich ein in eine Serie tödlicher Angriffe im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt in Deutschland. Aus offiziellen Statistiken geht hervor, dass zwischen 2021 und 2025 jährlich 15 bis 20 Fälle von Tötungsdelikten mit sogenannten "Ehrmotiven" vor Gericht kamen, die in 12 bis 15 Verurteilungen mündeten.