03 March 2026, 10:21

Jagdverbot gescheitert: Grundbesitzer verliert Rechtsstreit um ethische Friedenszone

Ein aufgeschlagenes Buch mit dem Titel "Das Buch der Jagd" zeigt eine Zeichnung einer Gruppe von Menschen, die in einer grünen Landschaft mit Bäumen und Bergen jagen.

Jagdverbot gescheitert: Grundbesitzer verliert Rechtsstreit um ethische Friedenszone

Ein Grundbesitzer im südlichen Niedersachsen hat seinen juristischen Kampf um ein Jagdverbot auf seinem Gelände verloren. Das Gericht wies seine Klage ab, stellte seine Motive infrage und ordnete den Abbau eines von ihm errichteten Zauns an. Der Fall liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht, das eine endgültige Entscheidung treffen soll.

Im Mittelpunkt des Streits steht ein zehn Hektar großes Grundstück in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet. Das Land liegt in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk, was bedeutet, dass ortsansässige Jäger das Recht haben, es zu betreten. Der Eigentümer beantragte, sein Gelände zur Friedenszone zu erklären, in der die Jagd verboten wäre – doch die Behörden lehnten den Antrag ab.

Der Mann begründete seinen Widerstand gegen die Jagd mit ethischen Bedenken. Das Gericht hielt seine Argumentation jedoch für wenig überzeugend. Die Richter vermuteten, dass es ihm in Wahrheit darum ging, Menschen von seinem Land fernzuhalten, statt Wildtiere zu schützen.

Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bereits gegen einen 1.000 Meter langen Zaun entschieden, den der Besitzer errichtet hatte. Die Barriere galt als rechtswidrig, weil sie die Wanderung größerer Tiere behinderte. Das Gericht ordnete den Rückbau an, doch der Grundbesitzer weigerte sich, dem nachzukommen.

Trotz der Niederlage hat er den Fall nun vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass Grundbesitzer in seltenen Fällen aus ethischen Gründen Jagd einschränken konnten – allerdings nur, wenn ihre Argumente als glaubwürdig eingestuft wurden.

Nun muss der Landwirt auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts warten. Scheitert seine Revision, muss er den Zaun entfernen und Jägern den Zutritt zu seinem Grundstück gestatten. Das Urteil könnte Präzedenzcharakter für ähnliche Konflikte um Landnutzung und Wildtiermanagement haben.