Gericht schützt Whistleblower: Anonymität bleibt bei Krankengeld-Betrugsverdacht gewahrt
Heinz-Peter SödingGericht schützt Whistleblower: Anonymität bleibt bei Krankengeld-Betrugsverdacht gewahrt
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass eine Krankenkasse die Identität eines Whistleblowers nicht preisgeben muss, der einen Mann des betrügerischen Bezugs von Krankengeld bezichtigt hatte. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen bestätigte die Weigerung der Kasse und gab ihr damit recht.
Der Streit begann mit einem anonymen Hinweis, wonach der Antragsteller während seiner Krankschreibung einer bezahlten Tätigkeit nachgegangen sein soll. Daraufhin leitete die Krankenkasse Ermittlungen ein.
Mit dem Urteil bleibt die Anonymität des Hinweisgebers gewahrt, und der Beschuldigte kann keine Schadensersatzansprüche aufgrund des anonymen Tipps geltend machen. Die Entscheidung unterstreicht den Ermessensspielraum von Krankenkassen im Umgang mit Sozialdaten – vorausgesetzt, sie handeln im Rahmen des Gesetzes. Der Fall setzt vorerst eine begrenzte, aber klare Grenze dafür, wann die Anonymität von Whistleblowern in Ermittlungen wegen Sozialleistungsbetrugs aufgehoben werden darf.






