Gericht kippt Polizeiverbot: Journalisten dürfen rechtsextreme Veranstaltung dokumentieren
Heinz-Peter SödingGericht kippt Polizeiverbot: Journalisten dürfen rechtsextreme Veranstaltung dokumentieren
Ein deutsches Gericht hat ein polizeiliches Verbot von Presseaufnahmen bei einer rechtsextremen Veranstaltung gekippt. Mit dem Urteil dürfen Journalisten nun Hubarbeitsbühnen oder Drohnen einsetzen, um über den "JN-Kampfsporttag 2025" zu berichten. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Pressefreiheit bei der Berichterstattung über politische Versammlungen.
Das Verwaltungsgericht erließ eine einstweilige Verfügung, nachdem die Polizei den Medien den Zugang zu den heutigen Veranstaltungen eingeschränkt hatte. Veranstalter und Teilnehmer hatten versucht, Fotografien zu unterbinden, doch das Gericht urteilte, dass deren Datenschutzbedenken das Verbot nicht rechtfertigten.
Im Mittelpunkt des Falls stand eine viel beachtete Zusammenkunft der rechtsextremen Gruppe "Junge Nationalisten". Die Polizei hatte Journalisten untersagt, erhöhte Aufnahmetechniken wie Hubarbeitsbühnen oder Drohnen zu nutzen, um Bilder der heutigen Veranstaltungen anzufertigen. Das Gericht befand, dass diese Einschränkung voraussichtlich rechtswidrig sei.
Die Richter betonten, dass der verfassungsrechtliche Schutz der Pressefreiheit Vorrang vor den Wünschen der Abgebildeten habe. Sie verwiesen darauf, dass Teilnehmer einer öffentlichen Veranstaltung damit rechnen müssten, fotografiert zu werden. Zudem stellte das Gericht fest, dass die Polizei keine rechtliche Befugnis besitze, ein solches Verbot im Auftrag der Veranstalter durchzusetzen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Polizei hat zwei Wochen Zeit, um beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Berufung einzulegen. Bis dahin bleibt die einstweilige Verfügung in Kraft und sichert den Medienzugang zu den heutigen Veranstaltungen.
Die Entscheidung stärkt das Recht von Journalisten, über politische Aktivitäten ohne unangemessene Beschränkungen zu berichten. Sie macht deutlich, dass Datenschutzbedenken allein die Pressefreiheit in öffentlichen Räumen nicht außer Kraft setzen können. Der Fall könnte nun in einer möglichen Berufung weiter verhandelt werden – mit potenziellen Auswirkungen auf künftige Regeln für Medienzugänge bei Veranstaltungen.