Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit mit Stefan Gelbhaar recht
Serpil KranzGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit mit Stefan Gelbhaar recht
Ein deutsches Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten von Schedlich entschieden. Das Oberlandesgericht Hamburg erlaubte ihr, bestimmte Aussagen über Gelbhaar zu wiederholen – trotz der zuvor entstandenen Kontroverse. Der Fall geht auf #MeToo-Vorwürfe zurück, die 2024 öffentlich wurden und die Gelbhaar stets bestritten hat.
Auslöser des Streits war ein Bericht des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) zu Beginn des Jahres 2024, in dem mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar thematisiert wurden. Keine dieser Anschuldigungen stammte von Schedlich, doch sie nahm später in einer eidesstattlichen Versicherung für den RBB Stellung zu Gelbhaar. Der Sender entschuldigte sich später für die Art und Weise, wie er mit den Vorwürfen umgegangen war.
Viele der Anschuldigungen erwiesen sich im Nachhinein als unbelegt. Das Gericht bezeichnete Teile des Konflikts jedoch als eine Frage widerstreitender Darstellungen und nicht als bewusste Falschbehauptungen. Im Zuge der Auseinandersetzung verlor Gelbhaar seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl.
Anfang 2025 schied er schließlich vollständig aus dem Parlament aus. Durchgehend beteuerte er, die Vorwürfe seien falsch, und wies jedes Fehlverhalten von sich.
Mit dem Urteil darf Schedlich ihre Aussagen nun ohne rechtliche Konsequenzen wiederholen. Gelbhaars Rückzug aus der Politik folgte auf den Verlust seiner sicheren Kandidatur und die anhaltenden Folgen der Vorwürfe. Die Gerichtsentscheidung klärt zwar nicht die ursprünglichen Anschuldigungen, zieht aber rechtliche Grenzen für öffentliche Äußerungen in diesem Fall.






