GEAS-Reform löst Streit: Bundesländer lehnen beschleunigte Asylverfahren ab
Winfried JunkGEAS-Reform löst Streit: Bundesländer lehnen beschleunigte Asylverfahren ab
Die neue GEAS-Reform hat in der deutschen Justiz und bei den Bundesländern Besorgnis ausgelöst. Kritiker warnen, dass die Änderungen Asylverfahren und Abschiebungen beschleunigen, gleichzeitig aber teure und überlappende Systeme für Schutzsuchende schaffen. Mehrere Bundesländer haben bereits zentrale Punkte des Vorschlags abgelehnt.
Nach der Reform werden alle Antragsteller aus Ländern mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent in beschleunigte Verfahren überführt. Betroffen ist damit mehr als die Hälfte aller Asylfälle. Die Justiz befürchtet, dass die sogenannte 20-Prozent-Klausel die Gerichte mit überstürzten Entscheidungen überlasten wird.
Die Reform führt zudem ein „Screening“-Verfahren ein, das von der Bundespolizei für Neuankömmlinge durchgeführt wird. Dazu gehört eine Verwundbarkeitsprüfung, um dringende Bedarfe zu identifizieren. Gleichzeitig erlaubt es jedoch, Leistungen vorzuenthalten oder Unterkünfte zu verweigern, wenn ein „Dublin-Beschluss“ vorliegt – obwohl der Europäische Gerichtshof solche Praktiken für unzulässig erklärt hat.
Die Bundesländer werden angewiesen, „Sekundärmigrationszentren“ mit Bewegungsbeschränkungen für Asylsuchende einzurichten, insbesondere in Dublin-Fällen. Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben diese Pläne bereits abgelehnt. Zudem entfällt durch die Reform die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen Abschiebungen, was die Rückführungen beschleunigt.
Bei den sozialen Leistungen lehnt die Reform die Vorstellung ab, dass die Bereitstellung von „Brot, Bett und Seife“ einen würdevollen Standard für Asylsuchende erfüllt. Gleichzeitig garantiert sie jedoch einen verpflichtenden Schulzugang für alle Kinder nach zwei Monaten sowie eine vollständige Krankenversicherung für Minderjährige.
Die GEAS-Reform schafft mehrere parallele Asylsysteme, was Kritiker als kostentreibend und ineffizient anprangern. Zudem werden Abschiebeverfahren verschärft und die Unterstützung für manche Antragsteller eingeschränkt. Die Änderungen stoßen bei Bundesländern und Rechtsexperten auf Widerstand – sowohl wegen ihrer praktischen Umsetzbarkeit als auch aus ethischen Gründen.






