05 June 2026, 11:02

EU-Zollreform macht Online-Einkäufe aus Drittländern ab Juli deutlich teurer

Ab dem 1. Juli: Online-Einkauf bei Händlern außerhalb der EU wird teurer

EU-Zollreform macht Online-Einkäufe aus Drittländern ab Juli deutlich teurer

Online-Einkäufe bei Händlern außerhalb der EU werden für europäische Verbraucher teurer

Ab Juli 2023 steigen die Kosten für Europäer, die bei Nicht-EU-Händlern bestellen. Neue Regelungen führen zusätzliche Gebühren ein, und in den kommenden Jahren sind weitere Änderungen geplant. Die Anpassungen sollen zwar die Zollabwicklung vereinheitlichen, könnten aber den Preis für Alltagsprodukte in die Höhe treiben.

Ab dem 1. Juli 2023 müssen Käufer bei Bestellungen aus Drittländern mit höheren Belastungen rechnen. Auf Sendungen unter 150 Euro wird pro Produktkategorie eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro fällig – zusätzlich zur bereits bestehenden Einfuhrumsatzsteuer. Ein günstiger Artikel wie eine Handyhülle für 7 Euro könnte so nach Gebühren fast 20 Euro kosten.

Weitere Änderungen stehen bevor: Bis November 2026 wird eine neue Zollabgabe für niedrigpreisige Sendungen eingeführt, deren genaue Höhe die Europäische Kommission jedoch noch festlegen muss. Voraussichtlich ab 2028 werden dann alle Lieferungen – unabhängig vom Wert – ab dem ersten Euro verzollt, sobald die EU-Mitgliedstaaten eingehende Waren vollständig prüfen können.

Die Zollverwaltung stellt einen Online-Zollrechner zur Verfügung, um die Kosten abzuschätzen. Doch der Einkauf bei Nicht-EU-Händlern birgt Risiken: Verbraucherrechte wie Rückerstattungen oder Garantieansprüche sind oft schwer durchsetzbar, und Retouren gestalten sich häufig schwierig. Experten raten, vor der Bestellung das Impressum des Händlers sowie die Lieferbedingungen zu prüfen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

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Die Änderungen machen den grenzüberschreitenden Handel vor allem für günstige Artikel teurer. Verbraucher müssen künftig mit Zusatzgebühren und möglichen Komplikationen bei Rücksendungen rechnen. Innerhalb der EU bleiben Steuern und Zölle für die meisten Waren weiterhin ausgenommen – mit Ausnahme von Alkohol, Tabak und Kaffeeprodukten.

Quelle