EU-Methanverordnung: Durchsetzung auf Eis – Gasversorgung geht vor Klimaschutz
Winfried JunkEU-Methanverordnung: Durchsetzung auf Eis – Gasversorgung geht vor Klimaschutz
EU-Methanverordnung: Durchsetzung verzögert – Sorge um Gasversorgung
Die seit August 2024 geltende Methanverordnung der EU wird bei der Umsetzung vorerst gebremst – aus Rücksicht auf die Stabilität der Gasversorgung. Unternehmen sind zwar weiterhin verpflichtet, Methanlecks entlang ihrer Lieferketten zu messen und zu reduzieren, doch Strafen greifen erst, wenn die Behörden die Lage als gesichert einstuft.
Hintergrund ist der Druck von US-Regierungsvertretern und Industrieverbänden, die warnten, die Vorschriften könnten Energieimporte gefährden. Ursprünglich sah die Verordnung vor, dass Firmen Methanemissionen nachverfolgen und senken müssen – andernfalls drohten Bußgelder, Gewinnabschöpfungen und öffentliche Rügen. Nun können die Behörden die Durchsetzung jedoch aussetzen, falls Sanktionen die Gasflüsse stören könnten. Die Europäische Kommission hat bisher offen gelassen, wann genau eine Krise vorliegt und wie lange Ausnahmen gelten sollen.
Lobbygruppen wie Eurogas hatten seit Langem für mildere Regeln plädiert, während die Regierung unter dem damaligen US-Präsidenten Donald Trump die EU aufforderte, die Verordnung ganz aufzuweichen oder fallen zu lassen. Auch die deutsche Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) äußerte Bedenken und warnte, eine zu strenge Umsetzung könnte die Gasversorgung gefährden.
Kritiker wie die Grünen-Europaabgeordnete Jutta Paulus verurteilten die Änderungen als Kapitulation vor dem US-Druck. Zwar müssen amerikanische Gasexporteure nach wie vor Methanlecks stopfen, um in Europa verkaufen zu dürfen – doch nur, wenn die EU die Rahmenbedingungen als stabil einstuft.
Die Methanverordnung bleibt zwar in Kraft, doch die Strafen sind nun an die Versorgungssicherheit geknüpft. Unternehmen müssen die Emissionsvorgaben einhalten, doch wann und ob Sanktionen verhängt werden, hängt von künftigen Bewertungen ab. Da die Kommission keine klaren Fristen nennt, bleibt ungewiss, wann die vollen Konsequenzen greifen.






