25 March 2026, 22:19

Bundesbehörde verklagt dm wegen umstrittenem Online-Rezeptservice aus Tschechien

Alte deutsche Postkarte mit einer Briefmarke, versendet von Deutschland nach Deutschland, mit der Aufschrift "Konzert-Luger-Konferenz-Kommunikation" und der Nummer "174097", in sehr gutem (VF) Zustand.

Bundesbehörde verklagt dm wegen umstrittenem Online-Rezeptservice aus Tschechien

Die deutsche Wettbewerbsbehörde hat rechtliche Schritte gegen die Drogeriemarktkette dm wegen ihres Online-Rezeptservices eingeleitet. Die Klage, die beim Landgericht Karlsruhe eingereicht wurde, richtet sich gegen die Praxis des Handelsunternehmens, Bestellungen über eine hauseigene Apotheke in Tschechien abzuwickeln. Die Behörden werfen dm vor, damit gegen deutsche Arzneimittelgesetze zu verstoßen und regulatorische Lücken auszunutzen, um inländische Beschränkungen zu umgehen.

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Im Mittelpunkt des Streits steht die Versandapotheke von dm, die im Dezember 2025 an den Start ging. Der Service bietet rund 2.500 rezeptfreie Medikamente an, die aus Tschechien bezogen und über eine Tochterapotheke abgewickelt werden. Die Aufsichtsbehörden argumentieren, dass selbst in stationären Filialen eine sogenannte "Apotheken-Ecke" illegal wäre – und dieselben Regeln müssten auch online gelten. Zudem werfen sie dm vor, apothekenpflichtige Arzneimittel mit herkömmlichen Drogerieartikeln zu vermischen und damit Verbraucherschutzstandards zu untergraben.

Kernpunkt der Vorwürfe ist, dass dm durch den direkten Betrieb der Apotheke gegen Unabhängigkeits- und Besitzvorschriften verstößt. Indem das Unternehmen eine tschechische Einheit nutzt, umgehe es laut Behörden deutsche Regelungen, die Nicht-Apothekenbetrieben die Abgabe von Medikamenten untersagen. Der Fall könnte Präzedenzcharakter für andere Händler haben, die den Online-Arzneimittelmarkt erschließen wollen.

In den vergangenen Jahren hat dm sein Geschäft in Europa kontinuierlich ausgebaut und ist mit stationären Filialen und Logistiknetzwerken in 14 Ländern vertreten. Ein neues, automatisiertes Logistikzentrum in Österreich, das 2026 eröffnet werden soll, wird ab 2028 Standorte in Österreich, Italien und Slowenien beliefern. Die Online-Apothekenaktivitäten beschränken sich jedoch ausschließlich auf Deutschland – Hinweise auf ähnliche Vorhaben im Ausland gibt es nicht.

Die Gerichtsentscheidung wird zeigen, ob das Geschäftsmodell von dm mit deutschem Recht vereinbar ist. Ein Urteil gegen den Händler könnte das Unternehmen zu Änderungen an seinem Online-Apothekenservice zwingen und beeinflussen, wie andere Konzerne den Markt angehen. Der Fall wirft zudem grundsätzliche Fragen zur Regulierung des digitalen Arzneimittelhandels in Deutschland auf.

Quelle