Braunschweig kämpft gegen illegales Gehwegparken – doch die Lösung bleibt umstritten
Winfried JunkBraunschweig kämpft gegen illegales Gehwegparken – doch die Lösung bleibt umstritten
Braunschweigs Stadtverwaltung geht seit Jahren gegen illegales Gehwegparken vor
In den vergangenen Jahren hat die Braunschweiger Stadtverwaltung verstärkt gegen das Parken auf Gehwegen vorgegangen. Sowohl 2024 als auch 2025 wurden etwa 5.000 Verstöße geahndet. Dennoch bleibt das Thema umstritten, da die Behörden Sicherheitsbedenken gegen den öffentlichen Wunsch nach strengeren Kontrollen abwägen müssen.
Nach der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken oder Halten auf Gehwegen grundsätzlich verboten – sofern keine Schilder es ausdrücklich erlauben. Die Stadt setzt diese Regel durch, um die Mindestbreite von 1,80 Metern für Gehwege zu gewährleisten und so die sichere Passage für Fußgänger zu garantieren. 2024 und 2025 führte dies zu jeweils rund 5.000 Bußgeldern, während die Zahlen für 2023 nicht veröffentlicht wurden.
Die Fraktion der Grünen wies auf anhaltende Probleme in Straßen wie der Karl-Marx-Straße, der Georg-Westermann-Allee und am Wilhelmitorwall hin. Trotz dieser Fälle lehnte die Verwaltung Vorschläge für physische Barrieren wie Poller oder Betonabsenkungen ab. Als Begründung nannte sie mögliche Beeinträchtigungen der Barrierefreiheit sowie zusätzliche Gefahrenquellen.
Neue Straßenentwürfe sehen mittlerweile einen sogenannten "Überstandsstreifen" vor, der es parkenden Fahrzeugen erlaubt, leicht auf den Gehweg zu ragen. Zwar setzen aktuelle Projekte auf breitere Gehwege, doch die Planer müssen den begrenzten Platz zwischen Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern gerecht verteilen. Eine stadtweite Strategie hält die Verwaltung derzeit für nicht notwendig – auch weil es keinen breiten öffentlichen Druck auf das Thema gebe.
Die Stadt bleibt zwar bei der Ahndung von Gehwegparken, lehnt aber vorerst physische Absperrungen ab. Die neuen Straßenlayouts sollen Konflikte zwischen parkenden Autos und Fußgängern entschärfen. Vorerst setzt man weiterhin auf die Durchsetzung bestehender Vorschriften – und nicht auf zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen.






