Bayern streicht Steuer-Mahnungen: Was sich für Zahler jetzt ändert
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat seine Vorgehensweise bei Vorauszahlungen für Steuern geändert. Künftig erhalten Steuerzahler keine Mahnungen mehr vor den Fristen. Auch die beigefügten Zahlungsscheine in den amtlichen Schreiben des Amtes entfallen.
Bisher hatte die Behörde die Steuerpflichtigen mit Benachrichtigungen an bevorstehende Zahlungstermine erinnert. Zudem wurden den Schreiben Zahlungsscheine beigefügt, um die Begleichung der Rechnungen zu erleichtern. Diese Praxis wurde nun eingestellt.
Als Alternative schlägt das Finanzamt die Anmeldung zum SEPA-Lastschriftverfahren vor. Damit können die fälligen Beträge automatisch abgebucht werden, was das Risiko versäumter Zahlungen verringert. Ob andere Bundesländer ähnliche Änderungen planen oder alternative Lösungen anbieten, ist bisher nicht bekannt.
Steuerzahler in Bayern müssen ihre Fristen nun selbst im Blick behalten – ohne Erinnerungen. Wer es vorzieht, kann auf das SEPA-Lastschriftverfahren zurückgreifen. Die Umstellung soll Abläufe vereinfachen, verlagert die Verantwortung jedoch auf die Einzelnen.






