03 April 2026, 16:16

Winterchaos auf Deutschlands Straßen: Wer zahlt bei Verspätungen durch Schnee und Eis?

Eine schneebedeckte Straße mit Häusern und Bäumen auf beiden Seiten und wenigen Fahrzeugen.

Winterchaos auf Deutschlands Straßen: Wer zahlt bei Verspätungen durch Schnee und Eis?

Strenger Winterwetter führt in ganz Deutschland zu Reiseverzögerungen bei Pendlerinnen und Pendlern. Eiseskälte, Schnee und glatte Straßen machen den Arbeitsweg länger und unberechenbarer. Doch wenn Beschäftigte zu spät kommen, hängt es von der Ursache – oder dem Verursacher – ab, ob sie für die ausgefallene Zeit bezahlt werden.

Nach deutschem Recht müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht für Zeitausfälle entlohnen, die auf Umstände zurückgehen, die diese nicht zu verantworten haben. Die Paragrafen 275 und 326 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) besagen: Kommt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer wegen äußerer Einflüsse wie winterlicher Straßenverhältnisse zu spät, darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für die versäumten Stunden kürzen. Bei wiederholten Verspätungen ohne plausible Begründung können sogar Abmahnungen folgen.

Anders sieht es aus, wenn die Störung vom Betrieb selbst ausgeht. Kann ein Unternehmen etwa wegen eines Stromausfalls oder Gebäudeschadens nicht öffnen, haben Beschäftigte trotzdem Anspruch auf ihren Lohn. In solchen Fällen trägt der Arbeitgeber das Risiko – nicht die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer.

Offizielle Daten dazu, wie sich die durchschnittlichen Verspätungen auf dem Arbeitsweg in den vergangenen fünf Wintern in Deutschland entwickelt haben, gibt es nicht. Doch da Extremwetterlagen häufiger werden, wird Pendlern geraten, vorzusorgen: Frühzeitiges Losfahren, regelmäßige Verkehrsaktualisierungen und die rechtzeitige Information des Arbeitgebers bei absehbaren Verzögerungen können Missverständnisse und Lohnabzüge vermeiden.

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Das Winterwetter wird Pendler auch künftig auf die Probe stellen – und die finanziellen Folgen von Verspätungen hängen maßgeblich von der Ursache ab. Wer sich nicht anpasst, riskiert unbezahlte Arbeitsstunden oder sogar disziplinarische Maßnahmen. Für Arbeitgeber ist entscheidend, ob die Störung von außen kommt – oder aus dem eigenen Betrieb.

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