08 April 2026, 00:17

Westhofener Apotheker kämpft gegen 10.000-Euro-Rückforderung für teure Medikamente

Plakat mit Text über Big Pharma-Preisunterschiede, begleitet von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

Westhofener Apotheker kämpft gegen 10.000-Euro-Rückforderung für teure Medikamente

Apotheker aus Westhofen wehrt sich gegen Rückforderungsansprüche in Höhe von fast 10.000 Euro

Dr. Eyas Dayyoub, Inhaber der Seebach-Apotheke in Westhofen, legt Widerspruch gegen Rückforderungsforderungen in Höhe von knapp 10.000 Euro ein. Streitpunkt sind zwei hochpreisige Medikamente, die im Februar 2025 verordnet wurden. Die Krankenkasse wirft der Apotheke vor, die Chargennummern in den elektronischen Unterlagen nicht angegeben zu haben. Dayyoub hat bereits formellen Widerspruch gegen die Forderungen eingelegt.

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Die Rückforderungen stammen von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die die Ansprüche über den Dienstleister Spektrum K Ende letzten Jahres geltend gemacht hat. Betroffen sind die Präparate Imraldi 40 mg (Wirkstoff: Adalimumab) und Pemazyre 9 mg (Wirkstoff: Pemigatinib). Die Kasse argumentiert, die Apotheke habe die patientenbezogenen Chargennummern nicht vorgelegt – eine gesetzliche Pflicht bei elektronisch verordneten Arzneimitteln.

Etwa 30 Apotheken in Rheinland-Pfalz sehen sich mit ähnlichen Rückforderungsbescheiden konfrontiert. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) kritisiert diese Abzüge als rechtswidrig: Die Krankenkassen erlitten keine finanziellen Nachteile, und die Arzneimittelsicherheit bleibe unberührt. Der Verband bereitet derzeit ein Muster-Widerspruchsschreiben vor, um betroffene Apotheken zu unterstützen.

Grundsätzlich dürfen Krankenkassen Kosten zurückfordern, wenn Chargennummern fehlen – insbesondere bei teuren Medikamenten. Dayyoub besteht jedoch darauf, dass die Forderungen unbegründet sind, und kündigt an, sich weiter dagegen zu wehren.

Der Fall spiegelt die anhaltenden Spannungen zwischen Apotheken und Kassen wider, die sich an Dokumentationspflichten entzünden. Sollten die Widersprüche Erfolg haben, könnten die Rückforderungen aufgehoben werden – und den betroffenen Apotheken tausende Euro ersparen. Das Ergebnis könnte zudem richtungsweisend für ähnliche Fälle in der Region sein.

Quelle