Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November 2024
Winfried JunkSelbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November 2024
Fast 1.000 Menschen in Sachsen-Anhalt haben seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 ihr rechtliches Geschlecht ändern lassen. Das neue Gesetz schafft langwierige Begutachtungen ab und macht das Verfahren schneller und zugänglicher. Nun prüft der Fachverband der Standesämter die Auswirkungen und erwägt mögliche Anpassungen.
Bisher wurden 976 Anträge bearbeitet, vor allem von Erwachsenen. Rund 40 davon betrafen Minderjährige, wobei der Großteil den Wechsel von weiblich zu männlich vollzog.
Nur vier Personen haben nach einer ersten Änderung eine zweite Korrektur vorgenommen. Die Behörden melden zudem einen einzigen Verdachtsfall auf Missbrauch im Rahmen des neuen Systems.
Der Fachverband der Standesämter steht der Reform grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings wird derzeit über mögliche Nachbesserungen diskutiert – darunter eine fünfjährige Wartefrist für verurteilte Straftäter, die ihren Geschlechtseintrag ändern möchten.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Änderung des Geschlechtseintrags in Sachsen-Anhalt deutlich vereinfacht. Da fast alle Fälle Erwachsene betreffen und Missbrauch kaum vorkommt, scheint das System wie vorgesehen zu funktionieren. Künftige Anpassungen werden darauf abzielen, Zugänglichkeit und Schutzmechanismen in Einklang zu bringen – insbesondere bei Vorstrafen.






